Frage an Barbara Saebel von Michael R. bezüglich Recht
Frau Saebel,
wie haben Sie bei der Wahl von Bert Matthias Gärtner abgestimmt? Und was waren Ihre Beweggründe für diese Entscheidung?
Sehr geehrter Herr Recktenwald,
ich freue mich sehr über Ihr Interesse an den demokratischen Prozessen in Baden-Württemberg.
Richtig ist, dass nach drei Wahlgängen der Landtag den AfD-Kandidaten zum stellvertretenden Mitglied ohne Befähigung zum Richteramt für den baden-württembergischen Verfassungsgerichtshof gewählt hat. Bert Matthias Gärtner erhielt am 21.7.2021 im dritten Wahlgang 37 Ja-Stimmen. 32 Abgeordnete stimmten mit Nein, 77 enthielten sich. Wobei die Fraktion der Grünen sich entweder enthielt oder mit Nein stimmte. Ich selbst habe mich aus folgenden Gründen enthalten.
Der AFD kommt als demokratisch legitimierte Landtagsfraktion ein Vorschlagsrecht für den Sitz am Landesverfassungsgericht zu. Die Landesverfassung wie auch die Geschäftsordnung des Landtages sehen dies vor. Wäre der Vorschlag nicht erfolgreich gewesen, so hätte die AFD-Fraktion den Landtag in jeder Sitzung erneut zu einem Wahlgang zwingen können.
Dass die AFD seit 2016 auch im Landtag Baden-Württemberg ist, ist eine direkte Folge der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, deren Erhalt sich alle Abgeordneten verpflichtet fühlen sollten. Die Stimmen der Wähler sind nach wie vor das Fundament, auf dem die Entscheidungsfindung in unserem Parlament beruht. Es obliegt somit uns allen, den rechten Parteien keine Plattform zu geben.
Die Fraktion der Grünen bekennt sich klar gegen rechts. Für eine politische Zusammenarbeit mit der AFD ist grundsätzlich kein Raum. Das machen die Grünen in jeder Plenarrede und durch Taten deutlich. Wie etwa die Einrichtung des Forschungs- und Dokumentationszentrums Rechtsextremismus und durch zusätzliche Mittel für den Kampf gegen Rechtsextremismus.
Mit freundlichen Grüßen
Barbara Saebel