Frage an Barbara Saebel von Wolfgang S. bezüglich Verkehr
Wie stehen Sie zu einem allgemeinen Tempolimit und speziell zu 30 innerhalb geschlossener Ortschaften?
Wie unterstützen Sie die Kommunen ein Tempolimit bei Ortsdurchgangsstraßen, wenn es sich um Landes- oder Kreisstraßen handelt, einzuführen?
Sind sie für eine Änderung der Regelung/Verordnung, dass kleinere Kommunen stationäre Blitzeranlagen zwar auf eigene Kosten anschaffen können, jedoch evtl. Bußgelder an das Landratsamt fließen? Warum ist dies überhaupt so?
Tempo 30 in Ortschaften bringt Gewinne bei Verkehrssicherheit, Lärm- und Luftschadstoffminderung und bei den Aufenthaltsqualitäten – gleichzeitig wird die Auto-Mobilität nicht übermäßig eingeschränkt. Rechnerisch benötigt ein Fahrzeug bei Konstantfahrt mit 50 km/h 7,2 Sekunden für einen 100 Meter langen Straßenabschnitt und 12,0 Sekunden mit 30 km/h.
Ich habe allen Kommunen in meinem Wahlkreis die Änderung des Kooperationserlasses zukommen lassen, wonach aus Lärmschutzgründen Tempo 30 seit Dezember 2016 leichter einführbar ist. Im Dezember 2016 wurden durch Änderungen des § 45 Absatz 9 der Straßenverkehrsordnung des Bundes (StVO) Möglichkeiten für erleichterte Anordnungen von innerörtlichen, streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen von Tempo 30 km/h auf Straßen des überörtlichen Verkehrs – also Bundes-, Landesund Kreisstraßen – im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Kindergärten, -horten, -krippen, -tagesstätten, allgemein bildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern geschaffen. Daneben bestehen auf der Grundlage der Lärmschutz-Richtlinie-Straßenverkehr 2007 Möglichkeiten, aus Lärmschutzgründen Tempolimits anzuordnen. Dazu habe ich zwei Kleine Anfragen eingebracht, direkt bezogen auf die Landkreise im Regierungsbezirk Karlsruhe. Mit den Antworten haben Kommunen nun eine Sammlung an Argumenten an der Hand, um Tempo 30 aus o.g. Gründen einführen zu können.
Grundsätzlich ist es bereits möglich, dass kleinere Kommunen Blitzeranlagen auf eigene Kosten anschaffen. Dies muss in Absprache mit dem zuständigen Landratsamt geschehen. Notwendig ist dabei eine Begründung, warum die Errichtung einer Blitzeranlagen an einem bestimmten Ort notwendig ist.
Dies liegt an der Struktur der Verwaltung. Kleine Gemeinden haben in der Regel keine eigene örtliche Straßenverkehrsbehörde, die sich selbstständig um Kontrollen kümmert. Falls keine eigene Behörde hierfür vorhanden ist übernimmt diese Funktion das Landratsamt, welches dann auch für die Kontrollen und die Bußgelder bzw. für die Auswertung und Verfolgung zuständig ist.