Frage an Barbara Loth von Tom O. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrte Frau Loth,
was gedenkt Ihre Partei gegen radikale Islamistenstützpunkte in Berlin, wie z.B. dieses spezielle Grundstück in Berlin-Neukölln, zu tun: http://www.rbb-online.de/politik/beitrag/2016/09/berlin-verstoesst-gegen-anti-terror-verordnung-der-eu.html
Mit freundlichen Grüßen
T. O.
Sehr geehrter Herr O.,
Die Antiterror - Verordnung der EU wird derzeit nicht umgesetzt. Aus meiner Sicht wird dadurch geltendes EU-Recht verletzt. Es droht sogar ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland. Die deutschen Behörden sind unmittelbar verpflichtet, Vermögenswerte wie Immobilien einzufrieren.
Die Verpflichtung der Terror-Verordnung lautet, dass sämtliche Vermögenswerte der gelisteten Personen komplett eingefroren werden, unabhängig davon, wann sie angeschafft wurden.
Ein erster Schritt wird sein, systematisch zu überprüfen, ob Immobilienbesitzer auf den Anti-Terror-Listen genannt werden.
Deshalb muss die Bundesregierung schnellstmöglich Maßnahmen ergreifen, damit sämtliche Grundbuchbestände, die mittlerweile meist auch digital vorliegen, hinsichtlich möglicher Terrorunterstützer überprüft werden, um deren wirtschaftliche Tätigkeiten lahm zu legen. Es muss auch allgemeine Regelungen für die Grundbuchämter geben, um die Immobilien von Terrorverdächtigen sicherzustellen. Insbesondere bei Grundstücksgeschäften muss überprüft werden, ob Käufer auf den Sanktionslisten der EU stehen.
Viele Grüße
Barbara Loth