Frage an Barbara Lochbihler von Helmut S. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Ethnische Vertreibung in den C-Gebieten der Westbank?
Sehr geehrte Frau Lochbihler,
vielen Dank für Ihre Antwort, leider umgehen Sie eine Antwort mit einer unhaltbaren Behauptung.
Ich nenne eine Quelle, die im Internet zugänglich ist, als Beleg für meine Feststellung: ( http://www.openisbn.com/preview/0415274168/ Seite 2)
Dort finden Sie allgemeine Definitionen des Begriff "ethnic cleansing", wie er von der UNO und dem Haager Gerichtshof benutzt wird. Ich unterstelle eine Definition, wie sie 1993 von einer Expertengruppe der UNO in einem Bericht für den Sicherheitsrat formuliert wurde: ".... die gezielte und geplante Entfernung einer spezifischen ethnischen Gruppe aus einem bestimmten Gebiet mittels Gewalt oder Einschüchterung zu dem Zweck, dieses Gebiet ethnisch homogen zu gestalten" (Übersetzung HS).
Wenn Sie mit Ihrer Behauptung meinen sollten, es gäbe noch keine international einheitliche Definition und Rechtsprechung zu "ethnical cleansing", dann haben Sie recht. Da es diesen Begriff im Völkerrecht erst seit der Jugoslawienkrise gibt, kann es auch kaum anders sein. Für die Rechtsentwicklung ist das eine sehr kurze Zeit.
Für den Fall, dass Sie trotzdem auf Ihrer Meinung beharren, formuliere ich die Frage wie folgt um: Sind Sie der Meinung, dass die Vorgänge in der Area C den Tatbestand der ethnischen Vertreibung erfüllen, im Sinne der Verwendung dieses Begriffs bei UNO und Haager Gerichtshof nach 1990?
Ihren Aussagen im Übrigen (insb. zu Antisemitismus) stimme ich ausdrücklich zu. Für die hier gestellte Frage sollten jedoch - wie ich meine - ausschließlich die Verhältnisse in den C-Gebieten der Westbank relevant sein.
Es geht um die Frage, ob die vielen, seit 1967 andauernden Völker- und Menschenrechtsverletzungen der israelischen Regierungen in den Palästinensergebieten, sich inzwischen zu einer neuen völkerrechtlichen Qualität (ethnische Vertreibung) addiert haben.
Mit freundlichen Grüßen,
Helmut Suttor