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Barbara Lochbihler
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Georg Z. •

Frage an Barbara Lochbihler von Georg Z. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Lochbihler,

ich ersuche um baldige Mitteilung, ob Sie gegen das am 11. Juli 2014 vom Bundespräsidenten ausgefertigte dreiundzwanzigste Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes klagen und dieses durch das Bundesverfassungsgericht prüfen lassen werden.
Die Sprecherin des Bundespräsidenten selbst teilte dazu mit:

„Im Ergebnis waren die verfassungsrechtlichen Bedenken nicht so durchgreifend, dass sie den Bundespräsidenten an einer Ausfertigung gehindert hätten.“
Wie Sie wissen, haben viele Bürger und anerkannte Staatsrechtler wie Herr Prof. von Arnim weiter sehr große verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Gesetz.

Ich verweise hierzu auf
1.) die öffentliche Petition „Keine Diätenerhöhung für Abgeordnete“ https://www.openpetition.de/petition/online/keine-diaetenerhoehung-fuer-abgeordnete oder
2.) die Stellungnahme von Herrn Prof. von Arnim zur verfassungswidrigen Diätenerhöhung für Abgeordnete
http://www.stern.de/politik/deutschland/staatsrechtler-von-arnim-die-diaetenerhoehung-ist-verfassungswidrig-2089942.html
Herr Prof. von Arnim stellt hierzu u. a. fest:
„Ich habe … keinen Zweifel (an der Verfassungswidrigkeit des Diätengesetzes), ebenso wie auch die ganz große Mehrheit der anderen staatsrechtlichen Autoren. Wir können uns dabei auf die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts stützen …
Die geplante Abgeordnetenrente ist ein großes Privileg, das sich die Volksvertreter in eigener Sache bewilligen. Für ein einziges Jahr im Parlament erwerben die Abgeordneten einen monatlichen Versorgungsanspruch von 227 Euro. Das ist achtmal so viel wie ein normaler Arbeitnehmer für ein Arbeitsjahr erwirbt. Der bekommt nämlich für ein ganzes Arbeitsjahr eine monatliche Rente von 28 Euro.“

Werden Sie auf rasche einstweilige Anordnungen des Bundesverfassungsgerichts dringen?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Zenker,

ich verstehe sehr gut den Unmut, der aufgrund der Diätenerhöhung im Bundestag auch in der Bevölkerung entstanden ist. Gerade der eilige Verhandlungsprozess, den die große Koalition dem Bundestag auferlegt hat, hat auch uns Grüne verstimmt. In nur einer Woche sollten wir eine weitreichende Diäten- und Pensionserhöhung debattieren und einordnen, die sehr viel weiterreichende Diskussionen benötigt hätte. Entsprechend kritisch haben sich meine Kolleginnen und Kollegen im Bundestag geäußert.

Auf die Frage aber, ob ich nun Verfassungsklage einreichen werde, muss ich mit "nein" antworten. Ich bin Abgeordnete im Europäischen Parlament. Mein monatliches Gehalt hängt nicht von den Diäten im Bundestag ab, sondern beträgt derzeit 38,5 Prozent des Grundgehalts eines Richters am Europäischen Gerichtshof. Mit dieser Regelung, die seit 2009 existiert, soll just vermieden werden, dass Abgeordnete aus verschiedenen Ländern für eine vergleichbare Arbeit unterschiedliche Löhne erhalten. Es liegt mir somit fern, mich in die Belange des Bundestages einzumischen, wenn ich selbst davon nicht betroffen bin - und überlasse etwaige verfassungsrechtliche Schritte meinen Kolleginnen und Kollegen in Berlin.

Der Vollständigkeit halber muss aber auch gesagt sein: Es gibt Ausnahmen. Als die Lohnregelung für das Europäische Parlament eingeführt wurde, konnten diejenigen Abgeordneten, die bereits vor 2009 Mitglieder des Europäischen Parlaments waren, auch die alte Regelung beibehalten - die an die Gehälter der jeweiligen nationalen Parlamente gekoppelt war. Diese Abgeordneten werden folglich von der beschlossenen Diätenerhöhung profitieren.

Mit freundlichen Grüßen,
Barbara Lochbihler