Frage an Barbara Lochbihler von Dr. Xaver H. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Lochbihler,
im EU-Vertrag und ihren Zusatzprotokollen ist, im Gegensatz zu unserem Grundgesetz, die Todesstrafe nicht völlig abgeschafft und eröffnet den einzelnen Mitgliedsländern sogar die Möglichkeit, diese einzuführen, ohne aus der EU austreten zu müssen.
Ich halte das für äusserst bedenklich und einen Rückschritt. Was gedenkt ihre Partei dagegen zu tun? Und sie persönlich, als ehemalige deutsche Genaralsekretärin von ai?
näheres unter
http://www.radio-utopie.de/2008/02/24/eu-vertrag-todesstrafe-in-europa-nun-doch-abgeschafft-schoen-waers
Mit freundlichen Grüssen,
Dr. med. Xaver Heberle
Sehr geehrter Herr Dr. Heberle,
es gehört zu den vielen im Internet kursierenden Fehlinformationen über den Lissaboner Vertrag, dass mit ihm die Todesstrafe eingeführt werden könnte. Dem ist nicht so. Die Grundrechtecharta sieht eindeutig vor, dass niemand zum Tode verurteilt oder hingerichtet werden darf.
Zusätzlich haben bis auf Italien, Spanien, Polen und Lettland alle EU-Mitgliedstaaten das 13. Zusatzprotokoll der EMRK ratifiziert, das die Todesstrafe unter allen Umständen, also auch im Kriegszustand und bei Revolten, verbietet.
Mit freundlichen Grüßen,
Barbara Lochbihler