Frage an Barbara Lochbihler von Thomas G. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Lochbihler,
kürzlich wurde im Deutschen Bundestag das neue Gendiagnostikgesetz verabschiedet, das auch "selbstbestimmte" Vaterschaftstests regelt. Heimliche Vaterschaftstests sollen mit einer Strafe von bis zu 5000 Euro belegt werden. Bei heimlichen Tests ohne familiären Hintergrund erhöht sich das Bußgeld auf bis zu 50 000 Euro.
http://www.welt.de/die-welt/article3620114/Erstmals-gelten-verbindliche-Regeln-fuer-Gentests.html
In der Sendung "37 Grad" vom Januar 2009:
"Experten schätzen, dass in Deutschland jährlich rund 70.000 "Kuckuckskinder" geboren werden - etwa zehn Prozent aller Neugeborenen."
http://www.3sat.de/dynamic/sitegen/bin/sitegen.php?tab=2&source=/specials/130102/index.html
Frauen steht das Recht auf Abtreibung zu und wird in Anspruch genommen. Im Jahr 2008 wurden lt. Stat. Bundesamt 114.500 Abtreibungen vorgenommen, meist in Bezug und Anspruchnahme der sozialen Indikation - ohne rechtl. Folgen für die betroffenen Frauen und dem Argument, eine Schwangerschaft berühre zentrale Aspekte ihrer Identität.
Vor diesem Hintergrund möchte ich Sie fragen, ob eine Vaterschaft - ggf. auch ledigl. die "soziale" - nicht ebenso die männliche Identität zentral berührt, auch in Hinblick auf die entstehende langjährige finanzielle Verantwortung. Ein Gentest liefert lediglich ein Ergebnis mit dem Ziel der persönlichen Sicherheit eines eventuell zu Recht Zweifelnden. Warum sollten sich Männer unbegründet zu einem solchen Schritt entschliessen, wenn sie sich in einer intakten Partnerschaft befinden? Befürchten die Verantwortlichen hier ggf. Missbrauch und welches Männerbild liegt so einer Vermutung zugrunde? Wie hoch schätzen Sie ggf. die Bereitschaft einer Frau zu einem Einverständnis ein, wenn an einer Klärung aus subjektiven Gründen gar nicht gelegen sein kann? Inwiefern beschränkt das neue Gesetz Ihrer Meinung nach das informelle Selbstbestimmungsrecht von Männern?
Sehen Sie hier die Verhältnismässigkeit gewahrt?
Vielen Dank und freundl. Grüsse
Sehr geehrter Herr Göbel,
das Gendiagnostikgesetz wurde vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Hier ist also die Bundesebene- und nicht die Europaebene gefragt. Ich halte es derzeit auch nicht für sinnvoll, eine europaweite Regelung zu treffen.
Mit freundlichen Grüßen,
Barbara Lochbihler