Portrait von Barbara Höll
Barbara Höll
DIE LINKE
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Barbara Höll zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Kim s. •

Frage an Barbara Höll von Kim s. bezüglich Frauen

Sehr geehrte Frau Höll,

im Februar hat ein UN-Komitee bei der Überprüfung des Frauenrechtsbakommens CEDAW deutliche Worte zur Situation transsexueller Frauen in Deutschland gesprochen und hier eine umfassende Reform des Transsexuellengesetzes verlangt.

„Dass transsexuelle Frauen als psychisch kranke Männer bezeichnet werden, um als Frauen akzeptiert zu werden, ist ein Paradoxon. Dem muss ein Ende gesetzt werden.“ äusserte Prof. Silvia Pimentel, Angehörige des Frauenrechtskomitees, vor dem sich die Bundesregierung in den Räumen des Hochkommissars für Menschenrechte verantworten musste. Sie forderte „die Beendigung des Gutachtervefahrens nach dem deutschen Transsexuellengesetz - und die Einführung eines Antragsverfahrens, wonach jeder entscheiden kann, zu irgend einem beliebigen Zeitpunkt, welchen Geschlechtseintrag er haben möchte.“

In Deutschland ist es bisher üblich, dass transsexuelle Frauen nicht selbstständig über ihren rechtlichen Status entscheiden dürfen. Sie sind nicht nur abhängig von einer Diagnose, die ihnen den Status „Mann mit Identitätsstörung“ gibt, sondern ebenso abhängig vom guten Willen zweier Gutachter, die ihnen diese sogenannte „Geschlechtsidentitätsstörung“ bescheinigen, oder eben auch nicht. Die geschlechtliche Fremdbestimmung und die geringe Garantie, die das Transsexuellengesetz für die Betroffenen geben kann, auch im Sinne der Menschenrechte behandelt zu werden, führten zwar zu klaren Fragen des UN-Komitees, brachten aber die Bundesregierung trotzdem nicht dazu hier deutliche Antworten zu finden.

Darum meine Frage: Wird sich die Linke für eine Reform des Transsexuellengesetztes einsetzen, welche die Rüge des CEDAW-Komitees beachtet, auch hinsichtlich der Abschaffung der Praxis transsexuelle Frauen als "geisteskranke Männer" zu begutachten, damit sie als Frauen anerkannt werden? Wie sie wissen, handelt es sich bei CEDAW um ein verpflichtendes Abkommen.

Vielen Dank,
Kim Schicklang
Aktion Transsexualität und Menschenrecht e.V.

Portrait von Barbara Höll
Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Kim Schickling,

ich bedanke mich außerordentlich für Ihre Nachfrage zum Transsexuellengesetz. Um es gleich vorweg zu sagen, ja dieses Transsexuellengesetz muss aufgehoben mindestens reformiert werden. Denn jeder Mensch hat das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Hierzu gehört auch, die eigene psychische Geschlechtsidentität zu leben, auszudrücken und entsprechend anerkannt zu werden.

Das Transsexuellengesetz enthält Regelungen, die die Selbstbestimmung und Würde von transsexuellen Menschen beeinträchtigen und nicht länger aufrechterhalten werden dürfen. In einigen Punkten hat das Bundesverfassungsgericht Veränderungen angemahnt, ohne dass die Bundesregierung bisher reagiert hat. Sie wurde ebenfalls von dem von Ihnen erwähnten CEDAW-Komitee mit deutlichen Worten auf dieses Unrecht angesprochen worden.

Zudem hat das Bundesverfassungsgericht am 27 Mai die Bundesregierung aufgefordert das Transsexuellengesetz zu verändern. Hierzu hat es eine Frist bis zum 1. August 2009 gesetzt. Denn das bisherige Erfordernis der Ehelosigkeit bei einen personenstandsrechtlichen Geschlechtswechsel eines transsexuellen Menschen hielt es für mit dem Grundgesetz für unvereinbar, da das Recht auf Anerkennung der selbstbestimmten geschlechtlichen Identität (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) und dem von Art 6 Abs. 1 GG geschützten Interesse am Fortbestand der Ehe verletzt werden (Aktenzeichen: 1 BvL 10/05). Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung ist § 8 Abs. 1 Nr. 2 TSG nicht anwendbar.

Dies war bereits die sechste Entscheidung in der das TSG für nicht verfassungskonform erklärt wurde.

Dies verdeutlicht, die unbedingt notwendige Reform dieses Gesetzes. Es scheint so, als ob die Bundesregierung diese Fristsetzung nicht als Auftrag begreifen würde. Ich persönlich strebe eine Änderung des Personenstands– und des Vornamensrecht an, das Transsexuellen, Transgendern und Intersexuellen zu Gute käme. Damit würde ein unzeitgemäßes Gesetz überflüssig.

Wir müssen aktiv werden. DIE LINKE wird noch in dieser Legislaturperiode einen eigenen Antrag in das Plenum des Deutschen Bundestag einbringen. Es bleibt mir ein großes Unverständnis, weshalb die Bundesregierung nicht bereit ist die Urteile des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Barbara Höll