Frage an Barbara Hendricks von Joachim P. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrte Frau Ministerin Dr. Hendricks,
aus gegebenem Anlaß Ihrer Forderung einer Grundgesetzänderung bzw. Rückversetzung des Bundes in den bis 2006 vorherig geltenden Stand seiner Mitzuständigkeit beim Wohnungsbau in Deutschland habe ich gleichermaßen folgende Fragen an Sie stellen, die ich heute in der Sendung "Länderzeit" im Deutschlandfunk gestelt habe
:Seit Einführung des Wohngeldes 1962 haben wir in Deutschland, damals Westdeutschland, Westberlin, einen staatlich subventionierten Wohnungsmarkt, sprich die Kräfte des Marktes wurden aus der Not heraus außer Kraft gesetzt, Wirkt da nicht selbst die Mietpreisbremse, die immer noch 10-15 % Mieterhöhung binnen drei Jahren zulässt, in Niedrigzinszeiten als Preistreiber?
Sind nicht Inzwischen mit Einführung des Mietpreisspiegels in den achtziger Jahren, der Agenda2010/Hartz IV Gesetze 2003 , der Mietpreisbremse 2015 weitere Instrumente zur Subventionierung des Wohnungsmarktes hinzugekommen?
Warum ist es gesetzlich zulässig, dass große Wohnungsbaugesellschaften, unter ihnen Baugenossenschaften, mit ihren Gewinnen steuerlich gefördert marktfremde Stiftungen gründen, steuerlich geduldet Leerstand zu organisieren, an ihre Anteilseigner selbst in Niedrigzinszeiten noch bis zu 4 %/anno und darüber an Dividenden auszuschütten, damit der Mietpreisspiegel steigt?, statt diese Gewinne zumindest anteilig durch Mietsenkungen als Preissignal an den Wohnungsmarkt zurückzugeben?
Kann auf diesem Hintergrund des offensichtlichen "Wohnungsmarkt Zusammenbruches" überhaupt noch Wohnraum hauptsächlich als privat verfügbare Ware in Ballungsräumen angeboten werden?
Gehört Wohnen, da dies ohnehin in vielen Formen staatlich subventioniert wird, als Aufgabenbereich nicht vorrangig in die öffentliche Hand, wie in der Millionenstadt Wien seit den Zwanziger Jahren?
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Petrick
Sehr geehrter Herr Petrick,
für Ihre Anfrage bedanke ich mich. Ihre Anfrage betrifft meine Tätigkeit als Bundesministerin. Daher möchte ich Sie bitten, dass Sie sich direkt an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit wenden (Postadresse: Stresemannstrasse 128-130, 10117 Berlin; Online-Kontaktformular: www.bmub.bund.de/P904/ )
Für weitere Informationen besuchen Sie auch gerne die Homepage www.bmub.bund.de. Dort steht Ihnen unter www.bmub.bund.de ein vielfältiges Informationsangebot zur Verfügung. Für Lob, Kritik, Anregungen und Kommentare gibt es dort außerdem eine Meinungsseite ( www.bmub.bund.de/P905/ ).
Mit freundlichen Grüßen
Barbara Hendricks