Frage an Barbara Fuchs von Veronika W. bezüglich Haushalt
Sehr geehrter Frau Fuchs,
bei meiner Recherche habe ich mit Verwunderung festgestellt, dass im Haushaltsgesetz 2019/2020 für Bayern in der Fassung vom 24.05.2019 (!) in "Art. 2a Kreditermächtigung zur Finanzierung von Kapitel 13 19 – Sonderfonds Corona-
Pandemie, das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat ermächtigt wird, zur Deckung von Ausgaben für Kapitel 13 19 (Sonderfonds Corona-Pandemie) und den dort auszugleichenden Mindereinnahmen im Haushaltsjahr 2020 Kredite am Kreditmarkt bis zur Höhe von 20 000 000 000 € aufzunehmen."
Daher nun meine Frage:
Wie kann es sein, dass in der Fassung dieses Haushaltsgesetzes von Mai 2019 bereits eine Corona-Pandemie erwähnt und eine Kreditmenge festgelegt wird, als die Pandemie noch in keinster Weise abzusehen war? Die Pandemie wurde im März 2020 ausgerufen, also ein knappes Jahr später.
Über eine Antowrt freue ich mich.
Vielen Dank & herzliche Grüße
Veronika Wildner
Sehr geehrte Frau W.,
vielen Dank für Ihre Frage zum Haushalt.
Den Auszug auf den Sie sich beziehen, stammt aus dem Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2019/2020 und ist am 19.03.2020 veröffentlicht worden. Hier ist der Link zum entsprechenden Gesetz https://www.verkuendung-bayern.de/gvbl/2020-153/. Am 16. März 2020 wurde wegen der Corona-Pandemie der Notstand ausgerufen.
Falls Sie noch weitere Fragen zum Haushalt des Freistaats Bayern haben, können Sie mich jederzeit über mein Büro kontaktieren.
Herzliche Grüße
Barbara Fuchs