Dabei setzen wir grundsätzlich nicht eins zu eins die Vorgaben eines privaten Portals wie Abgeordnetenwatch um, unabhängig von der inhaltlichen Bewertung dieser Ziele.
Die konkrete Umsetzung der Härtefallregelung liegt in der Zuständigkeit der Bundesländer. Dort können Sie einen Antrag stellen sobald dies möglich ist. Hierzu bedarf es im Vorfeld einer Bund-Länder-Vereinbarung. Diese Vereinbarung wird gegenwärtig vom Bundeswirtschaftsminister mit den Bundesländern verhandelt und beschlossen.
Wenn diese bei Ihnen nicht funktioniert, können Sie alternativ auch die Mailadresse info@sk.sachsen.de nutzen.
Zugleich mache ich keinen Hehl daraus, dass ich eine Frauenquote auch innerhalb der Partei richtig finde – jedenfalls solange sie objektiv notwendig ist.
Ich persönlich werbe dafür, bei der Weiterentwicklung unserer Demokratie mutiger zu werden.
Auch wenn der Bund 1,8 Milliarden Euro für diesen Härtefallfonds bereitstellt, wird die Antragstellung zur Erstattung über die jeweiligen Bundesländer erfolgen. Für die Umsetzung bedarf es deshalb einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern, die im Moment vom Bundeswirtschaftsminister mit den Ländern verhandelt wird.