Ein passender erster Ansprechpartner für Ihre Fragen und Ihre Anliegen ist stets Ihre lokale Abgeordnete bzw. Ihr lokaler Abgeordneter vor Ort.
Die Ampel-Koalition hat diese Bedenken fachlich geprüft und von der geplanten Änderung des Artikels 3 GG Abstand genommen.
Wir wissen aus vorherigen Verbotsverfahren, dass diese sehr lange dauern. Im Fall der NPD prüfte das Verfassungsgericht vier Jahre. Mit einem Urteil wäre daher vor den im Herbst anstehenden Wahlen in drei ostdeutschen Bundesländern, aber auch vor den Bundestagswahlen im Jahr 2025 nicht zu rechnen.
Gegen Verfassungsfeindinnen und -feinde stellt das Grundgesetz mit dem Parteiverbotsverfahren nach Artikel 21 Absatz 2 das schärfste Schwert unserer wehrhaften Demokratie bereit.
Als SPD kämpfen wir seit 160 Jahren gegen rechts. Dabei lassen wir nicht nach und behalten die aktuellen Entwicklungen genau im Blick. Denn für uns ist klar: Eine demokratische und solidarische Gesellschaft lebt vom Respekt vor vielfältigen Herkunftsgeschichten, Glaubensrichtungen, Biografien, Lebensentwürfen sowie vor sexuellen Identitäten. Diesen Respekt bringen wir allen Menschen entgegen.
Die Haltung der FDP empfinde ich daher als sehr enttäuschend. Zumal zudem droht, dass dadurch das Ansehen Deutschlands innerhalb der EU und das Vertrauen in die Verlässlichkeit unseres Landes Schaden nimmt, wenn ein lange verhandelter Kompromiss kurz vor der Abstimmung von Deutschland wider Erwarten nicht mitgetragen wird.