Frage an Axel Wilke von Peter L. bezüglich Recht
Herr Dr. Wilke.
Ich bedanke mich für Ihre Antwort.
Ich möchte noch folgendes anmerken. Ich bin seit über 30 Jahren bei der Wasserschutzpolizei, ich fahre keinen Streifenwagen für ca. 20.000 Euro sonddern ein Boot mit einem ca. Wert von 1 000 000.-- Euro und das bei Nebel u.u.u.
Ist da eine Verantwortung? Mit 55 noch hochspringen auf ein 4 Meter höheres Containerschiff? Unser neuer oberster Chef, " gerlernter " Kriminalbeamter" ( Anm. 1972 wurde mir in der Ausbilung gesagt, dass es nur eine Polizei gibt) sollte doch mal außer Statistik mal an die " Front gehen "
Sehr geehrter Herr Lang,
ich sehe sehr wohl die Verantwortung des Dienstherrn, denn die Ihnen abverlangte beamtenrechtliche Treuepflicht und die Fürsorgepflicht des Dienstherrn sind engstens miteinander verflochten. Die Treuepflicht gebietet ohne weiteres, daß bei einer Verlängerung der Lebensarbeitszeit der Dienst so gestaltet wird, daß älteren Beamten nicht Belastungen zugemutet werden, denen sie nicht mehr gewachsen sind. Ein Grund mehr, für einen gesunden Altersmix in den Dienststellen zu sorgen, ein grundlegendes Anliegen der CDU insbesondere im Bereich der Polizei und andererseits ein Bereich, in dem die Landesregierung viel zu lange nichts unternommen hat. Die sich abzeichnende Überalterung der Lehrerzimmer ist ein weiteres Beispiel für die magelnde Zukunftsvorsorge dieser Landesregierung.