Frage an Axel Wilke von Herbert P. bezüglich Recht
Ich habe die Frage von Herrn Lang und Ihre Antwort gelesen.
Ich bin seit 1979 im Strafvollzug tätig und ich finde Ihre Aussage zu den Opfern die der öffentliche Dienstbereits geleistet hat nicht ausreichend. Auch in der Öffentlichkeit wird dies ziemlich totgeschwiegen. Opfer zu bringen ist unumgäglich, aber wieviele noch?
Eine klare Antwort hierzu würde es vielen Wählern leichter machen
Sehr geehrter Herr Petri,
vielen Dank für Ihre Anschlußfrage. Eine präzise und detailgenaue Beantwortung Ihrer Frage ist, wenn man seriös bleiben will, angesichts der Ungewißheit über die Entwicklung der öffentlichen Haushalte kaum möglich. Die CDU spricht sich in ihrem Wahlprogramm für die Einstellung zusätzlicher Polizisten und Lehrer aus, um der Überalterung sowohl der Polizei wie der Lehrerschaft entgegenzuwirken und Unterrichtsausfall spürbar zu bekämpfen. Dies wird weitere finanzielle Mittel erfordern. Sparanstrenungen, die zur Bewältigung dieser Zukunftsaufgaben und Reduzierung der enormen Verschuldung notwendig sind, können aber nicht auf dem Rücken der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung ausgetragen werden.
Klar ist dabei für mich folgendes:
- bevor Ihnen und Ihren Kolleginnen und Kollegen weiteres zugemutet wird, müssen erst einmal alle staatlichen Aufgaben darauf hin untersucht werden, ob sie noch in gleichem Umfang fortgeführt werden müssen (Aufgabenkritik), und es muß dort nach Sparmöglichkeiten gesucht werden.
- Sonderopfer nur für den öffentlichen Dienst oder gar nur der Beamtenschaft, die nicht auch der allgemeinen Arbeitnehmerschaft abverlangt werden, lehne ich kategorisch ab.
- ebenso lehne ich es ab, im Falle der anstehenden Übertragung der Gesetzgebungszuständigkeit für das Beamtenrecht Rheinland-Pfalz von der Entwicklung des Bundes oder anderer Länder abzukoppeln.
- soziale Ausgewogenheit in dem Sinne, daß untere Besoldungsgruppen zuletzt belastet werden dürfen, ist Pflicht.
mit freundlichen Grüssen
A. Wilke