Axel Voss
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Frage von Detlef G. •

Frage an Axel Voss von Detlef G. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Voss,

mit der DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 297/2011 DER KOMMISSION
vom 25. März 2011 wurden die Grenzwerte für strahlenbelastete Lebensmittelimporte aus Japan in die EU um das bis zu 20-fache erhöht.

Wie stehen Sie dazu und waren Sie an einer Abstimmung und/oder Debatte darüber beteiligt?

Mit freundlichen Grüßen,
D. Girgel

Axel Voss
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Girgel,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur aktuellen Regelung (EG Nr. 297/2011) für Lebensmittelimporte aus Japan. Die Verordnung „zum Erlass von Sondervorschriften für die Einfuhr von Lebens- und Futtermitteln, deren Ursprung oder Herkunft Japan ist, nach dem Unfall im Kernkraftwerk Fukushima“ vom 25. März 2011 finden Sie in der Anlage.

Das Europäische Parlament war an der Entwicklung dieser Vorschrift nicht beteiligt, da es sich um eine Durchführungsverordnung der Europäischen Kommission handelt, die aber vom EU-Ministerrat (den Regierungen der 27 Mitgliedstaaten) gebilligt wurde.

Nach Angaben des Bundesministeriums für Verbraucherschutz basieren die Grenzwerte für die Strahlenbelastung auf der Verordnung "Euratom 3954. Diese sind nach Darstellung des Ministeriums "international wie national anerkannt und stellen den Schutz der Verbraucher in unmittelbarer Reaktion auf ein krisenhaftes Ereignis wie die Katastrophe in Japan sicher".
Die Stellungnahme des Bundesministerium finden Sie hier: http://www.bmelv.de/SharedDocs/Standardartikel/Ernaehrung/SichereLebensmittel/Rueckstaende-Verunreinigungen/FAQJapan.html

Zum weiteren Inhalt der Verordnung kann ich Ihnen hingegen folgendes mitteilen:

Durch die Verordnung werden die Kontrollen von Lebens- und Futtermitteln aus Japan deutlich verschärft.

Die Maßnahmen gelten für alle Lebens- und Futtermittel, die aus einer von 12 japanischen Präfekturen stammen oder versendet werden, die von der Katastrophe in Japan besonders betroffen sind.

Alle Erzeugnisse aus diesen Präfekturen müssen getestet werden, bevor sie Japan verlassen. Bei diesen Produkten muss eine Bescheinigung der japanischen Behörden vorliegen, dass das Erzeugnis keine Radionuklidgehalte über den seit o.a. 1987 von der EU festgelegten Grenzwerten aufweist. Die Verordnung legt fest, dass mindestens 10% dieser Produkte einer Stichprobenuntersuchung bei Ankunft in der EU unterzogen werden müssen.

Lebens- und Futtermittelerzeugnisse aus den übrigen 35 Präfekturen müssen ebenfalls eine Erklärung beigefügt werden, in der die Ursprungspräfektur genannt ist. Auch diese Erklärungen werden bei Ankunft in der EU stichprobenartig geprüft.

Bis die Testergebnisse vorliegen, verbleiben die Erzeugnisse bis zu fünf Arbeitstage unter amtlicher Kontrolle. Erzeugnisse, die die zulässigen Höchstwerte überschreiten, dürfen nicht auf den Markt gebracht werden und sind entweder sicher zu entsorgen oder nach Japan zurückzusenden.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Axel Voss

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