Frage an Axel Schäfer von Manfred S. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Schäfer,
meine Frage vom 22.8.07 bzgl. eines Verbotes von Nachtspeicherheizungen wurde inzwischen durch einen Artikel in der WAZ von heute (Was uns der Klimaschutz kostet) mit ja beantwortet. Es ist unglaublich, dass alle fast 1,5 Millionen Nachtspeicheröfen verschrottet werden sollen. Gerade im Ruhrgebiet gibt es ganze Wohnviertel, die nach dem Kriege gebaut und mit Nachtspeicherheizungen versehen wurden, und zwar aus Gründen, die ich bereits mit meiner E-Mail vom 22.8.07 genannt hatte. In diesen Wohnungen wohnen auch Wohnungseigentümer, viele von ihnen sind schon Rentner, andere Hartz IV-Empfänger, welche die sehr hohen Kosten, so es denn technisch überhaupt machbar ist, auf andere Wärmequellen umzurüsten, nicht an die Mieter weitergeben können. Ich bezweifle stark, dass diese Leute in der Lage sind, die Kosten für die Umrüstung aus eigener Tasche zu bezahlen. Aber auch diejenigen, die diese Wohnungen vermietet haben, dürften bei der heutigen Wohnungssituation gerade im Ruhrgebiet große Schwierigkeiten haben, die Kosten hierfür auf die monatliche Miete aufzuschlagen. Ich möchte gerne wissen, wie sich die Regierungsparteien dieses in der Praxis vorstellen.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Schäfer
Sehr geehrter Herr Schäfer,
vielen Dank für Ihre Anfragen vom 22. und 26. August 2007.
Das Bundeskabinett hat am 23.08.2004 bei seiner Klausursitzung in Meseberg ein Klima- und Energiepaket beschlossen. Mit 30 konkreten Einzelmaßnahmen des soll dem Klimaschutzziel, die CO2-Emissionen bis 2020 um 40 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren, nähergekommen werden. Diese Maßnahmen reichen unter anderem vom Ausbau Erneuerbarer Energien, über den Bereich Verkehr und Gebäudesanierung bis hin zur Förderung von Biokraftstoffen und der Verbesserung von Energieeffizienz.
Ihre Anfragen beziehen sich konkret auf den Bereich der Energieeffizienz, insbesondere auf die geplante Reduzierung von Nachtspeicherheizungen. Nach Studien der Europäischen Kommission könnte ein durchschnittlicher Haushalt zwischen 200 und 1.000 Euro pro Jahr sparen, wenn effizienter mit Energie umgegangen wird. Die Nachtspeichergeräte wurden früher verstärkt eingesetzt, damit einerseits die Kraftwerke kontinuierlich laufen können und ihre Auslastung auch nachts angeglichen werden kann. Andererseits haben die Besitzer von Nachtspeicheröfen die Möglichkeit, nachts Strom zu einem Sondertarif zu beziehen. Da die Nachtspeichergeräte jedoch höchst ineffizient arbeiten, hat der Besitzer zwar einen vermeintlichen Vorteil durch einen günstigeren Kilowattstundenpreis, heizt jedoch mit einer unwirtschaftlichen Methode und muss dadurch mehr Energie als andere beziehen.
Abgesehen davon ist das Heizen mit Strom gesamtwirtschaftlich ineffizient und auch in hohem Maße umweltschädigend. Die Steigerung der Energieeffizienz hingegen wirkt dämpfend auf die Energiepreise, senkt die Abhängigkeit von Energieimporten, mindert den Ausstoß von klimaschädlichem Kohlendioxid (CO2), erhöht die Versorgungssicherheit und wirkt Energieverteilungskonflikten entgegen. Die Bundesregierung hat deshalb die rechtlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen für eine effizientere Nutzung von Energie gesetzt. Es wird von uns zudem angestrebt, die Energieproduktivität bis 2020 gegenüber 1990 zu verdoppeln. Dazu muss eine erhöhte Energieeffizienz über die gesamte Energiekette den entscheidenden Beitrag leisten – von der Erkundung, Gewinnung, Förderung und dem Transport von fossilen Energieträgern über die Erzeugung (Umwandlung) und Verteilung von Energie bis hin zur Nutzung von Wärme und Strom.
Den Rahmen hierfür bietet die Energieeinsparverordnung (EnEV). Die Anforderungen der EnEV an den energetischen Standard von Gebäuden entsprechen heute nicht mehr dem Stand der Technik. Wirtschaftlich nutzbare Potenziale zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien im Gebäudebereich werden nicht ausgeschöpft. Aus diesem Grund sollten auch die in rund 1,4 Mio. Wohnungen noch vorhandenen Nachtstromspeicherheizungen langfristig ersetzt werden. Die energetischen Anforderungen an Gebäude sollen so in Stufen dem Stand der Technik und der Energiepreisentwicklung angepasst werden.
Die EnEV soll nun im Rahmen der wirtschaftlichen Vertretbarkeit novelliert werden und auch Regelungen zur stufenweisen Außerbetriebnahme von Nachtstromspeicherheizungen zur Erzeugung von Raumwärme beinhalten. Hierbei soll es Fristenregelungen von mind. 10 Jahren und auch Härtefall- bzw. Befreiungsregelungen geben.
Der Mieter selbst muss den Austausch der Nachtspeicheröfen nicht finanzieren, hierfür ist der Vermieter zuständig. Sicherlich haben Sie Recht, wenn Sie sagen, dass auch ein Vermieter oft nicht die finanziellen Möglichkeiten hat, in allen Mietparteien die Energieversorgung umzustellen. Aus diesem Grund gibt es für Vermieter oder Eigentümer die Möglichkeit der finanziellen Förderung im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms der Bundesregierung. Seit Anfang 2006 wurde dieses CO2-Gebäudesanierungsprogramm deutlich ausgebaut – in Form von zinsverbilligten Krediten und Zuschüssen (voraussichtlich ab 2007) sowie von steuerlichen Vergünstigungen stehen im Zeitraum 2006 bis 2009 jährlich rund 1,4 Milliarden Euro zur Verfügung. Das ist das Vierfache der in den Vorjahren bereitgestellten Mittel.
Mit freundlichen Grüßen
Axel Schäfer