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Axel Schäfer
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Frage von Roland G. •

Frage an Axel Schäfer von Roland G. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Schäfer,

nachdem Deutschland oft im Visier von Brüssel wegen Nichteinhaltung von Vorschriften ist,
würde mich folgendes interessieren:

1.Wie oft sind Italien, Frankfreich, Spanien, Griechenland und Deutschland wegen Verstöße gegen Vorschriften mit Verfahren überzogen worden und wieviel Strafen mußten die
einzelnen Länder zahlen?

2. Lt. Medien verstößt Ungarn laufend gegen die Defizitregel. Ist hier ein Verfahren zu erwarten bzw. welche Ausnahmebegründung gibt es hier?

Vielen Dank Roland Grundl

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Sehr geehrter Herr Grundl,

vielen Dank für Ihre Anfrage hinsichtlich der Einhaltung der Regelungen im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts durch die EU-Mitgliedsstaaten.

Der Stabilitäts- und Wachstumspakt ist eine Vereinbarung, die im Rahmen der Wirtschafts- und Währungsunion für einen stabilen Euro sorgen soll, indem vor allem die Neuverschuldung der Mitgliedstaaten begrenzt wird. Im Maastricht-Vertrag von 1992 einigten sich die EG-Mitgliedstaaten auf so genannte Konvergenzkriterien, die Staaten erfüllen müssen, die der dritten Stufe der Europäischen Währungsunion beitreten und den Euro einführen wollen. Dieser Stabilitäts- und Wachstumspakt fordert von den Euroländern in wirtschaftlich normalen Zeiten einen annähernd ausgeglichenen Staatshaushalt, damit in wirtschaftlich ungünstigen Zeiten Spielraum besteht, durch eine Erhöhung der Staatsausgaben die Wirtschaft zu stabilisieren. Die Neuverschuldung darf demnach maximal drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts betragen. Ziel des Paktes ist die Förderung von Stabilität und Wachstum im Euroraum. Das Regelwerk soll dabei insbesondere verhindern, dass durch ein übermäßiges Verschuldungsverhalten der Euroländer die Inflation steigt und Unsicherheit entsteht.

Die Europäische Kommission ist beauftragt, die Durchführung des Stabilitäts- und Wachstumspakts zu überwachen. Um eine Koordinierung der Wirtschafts- und Finanzpolitik zu ermöglichen, erstellen die Mitgliedstaaten des Eurogebiets Stabilitätsprogramme, in denen die - jährlich aktualisierten - mittelfristigen Ziele für die öffentlichen Haushalte festgelegt werden. Die Mitgliedstaaten außerhalb des Eurogebiets erstellen so genannte „Konvergenzprogramme". Diese dienen als Grundlage für die multilaterale Überwachung durch den Rat der Europäischen Union.

Die Kommission unterzieht die von den Mitgliedstaaten vorgelegten Stabilitäts- bzw. Konvergenzprogramme jährlich einer Bewertung. Der Rat gibt auf Empfehlung der Kommission und nach Konsultation des Rates Wirtschaft und Finanzen eine Stellungnahme zu den Programmen ab und kann dem betreffenden Mitgliedstaat empfehlen, Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. Kommt der Mitgliedstaat diesen nicht nach und steigt sein Defizit auf über 3 % des BIP, so wird das sog. Verfahren bei einem übermäßigen Defizit (Art. 104 EG-Vertrag) eingeleitet.

Im ersten Schritt müssen die betroffenen Länder einen Plan vorlegen, wie sie das Defizit zu verringern gedenken. Halten sie diesen Plan nicht ein, können folgende Sanktionen verhängt werden:

• Es können Geldstrafen von 0,2 bis zu 0,5 Prozent des BIP des betroffenen Landes verhängt werden. (0,2 Prozent Sockelbetrag und bis zu 0,3 Prozent je nach Schwere des Vergehens zusätzlich.)
• Der EU-Ministerrat kann von Haushaltssündern verlangen, dass sie eine unverzinsliche Einlage in „angemessener Höhe“ in Brüssel hinterlegen, bis das übermäßige Defizit korrigiert ist.
• Ein Staat kann aufgefordert werden, vor der Ausgabe von Schuldverschreibungen und sonstiger Wertpapiere zusätzliche Angaben zu veröffentlichen.
• Die Europäische Investitionsbank kann aufgefordert werden, ihre Darlehenspolitik gegenüber einem Land zu überprüfen.

Ausnahmen sieht der Stabilitätspakt nur vor, wenn ein außergewöhnliches Ereignis auftritt (z. B. eine Naturkatastrophe) oder sich das betroffene Land in einer schweren Wirtschaftskrise befindet. Die Entscheidung zu einer Sanktion muss letztlich vom Ministerrat mit 2/3-Mehrheit gebilligt werden, wobei das betroffene Land kein Stimmrecht hat.

Sowohl Frankreich, Spanien und Italien, wie auch Griechenland und Deutschland haben bereits einmal oder mehrere Male die Defizitgrenze überschritten und wurden im Zuge dessen in unterschiedlichen Verschärfungsstufen verwarnt. Kein Staat wurde jedoch bisher mit einer Geldstrafe sanktioniert.

Auch Ungarn wies im Jahr 2003 ein Defizit von über 3 % des BIP auf. Der Rat empfahl daraufhin den ungarischen Behörden, das Defizit des Landes bis zum Jahr 2008 durch mittelfristige Maßnahmen unter die Defizitmarke von 3 % des BIP zu bringen. Da Ungarn jedoch kein Mitglied der Währungsunion ist, kann das Haushaltsdefizit nur angemahnt werden. Es können aufgrund dessen auch keine Sanktionen angewandt werden. So lange die Haushaltslage in Ungarn jedoch prekär ist, wird das Land dem Euro nicht beitreten können.

Mit freundlichen Grüßen

Axel Schäfer

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