
(...) Um eine Beeinflussung vor der Wahl zu vermeiden und die Unabhängigkeit jedes Mitgliedes der Bundesversammlung zu bewahren - die erkorenen Mitglieder der Bundesversammlung sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden - erfolgt die Wahl des Bundespräsidenten (gemäß Art. 54 Abs. (...)