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Axel Echeverria
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Frage von Hansbernd S. •

Wie stellen Sie sich zu der Tatsache, dass der seit 1919 (nicht seit 2019!!!) bestehende Auftrag zur rechtssicheren Ablösung der Staatsleistungen an die christlichen Kirchen nicht erledigt ist?

Aus Drucksache Deutscher Bundestag 19/19273 vom 15.05.2020:
"Seit Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung im Jahr 1919 ist die Ablösung der bis dahin an die Kirchen gezahlten Staatsleistungen Verfassungsauftrag, Art. 138 WRV. Auch in das Grundgesetz wurde dieser Verfassungsauftrag inkorporiert, Art. 140 GG. Für die rechtssichere Ablösung der Staatsleistungen durch die Länder ist ein Grundsätzegesetz des Bundes Voraussetzung, das die Grundsätze der Ablösung durch die Länder regelt. Die genaue Ausgestaltung der Staatsleistungen ist dann durch die Länder zu regeln. Seit 100 Jahren ist der Verfassungsauftrag jedoch unerfüllt. Der Bund hat bisher kein Grundsätzegesetz erlassen und damit seinen Verfassungsauftrag noch nicht erfüllt. Die beiden christlichen Kirchen erhalten aber so lange Staatsleistungen durch die Länder, bis diese sie durch eine Ablösung entschädigt haben. Derzeit belaufen sich die Staatsleistungen aller Bundesländer an die Kirchen auf jährlich circa 548 Mio. Euro. …"

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Antwort von
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Der in unser Grundgesetz aus der Weimarer Verfassung überführte Auftrag, die Staatsleistungen gegenüber den christlichen Kirchen in Deutschland abzulösen, ist lange überfällig. Deswegen hat die Ampel-Regierung diesen Auftrag auch als erste Regierung seit Jahrzehnten im Koalitionsvertrag verankert. In einem gemeinsamen Dialog mit den Bundesländern und den Kirchen soll ein fairer Rahmen für eine Ablösung der Staatsleistungen erarbeitet werden. Voraussetzung für eine gesetzliche Lösung ist neben der Grundsatzänderung auf Bundesebene aber vor allem, dass die 14 betroffenen Bundesländer sowie Vertretungen der katholischen und evangelischen Kirche eine Einigung bei der Höhe und dem Tilgungszeitraum der Ablösungszahlungen erreichen.

 Da eine einmalige Ablösungszahlung an die Kirchen die Haushalte der Länder und damit deren Handlungsspielraum stark einschränken würden, im Gegensatz zur aktuellen Praxis der jährlichen Zahlungen, stellt sich die Harmonisierung dieser beiden Seiten als kompliziert dar. Ich hoffe jedoch, dass eine Einigung erzielt und damit die Trennung von Staat und Kirche konsequent weitergeführt werden kann.

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