Frage an Axel Berg von Martin B. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Berg,
schon seit einiger Zeit verfolge ich mit besonderem Interesse das Verhalten der SPD bzgl. der vorliegenden Gesetzesinitiativen zur Änderung des EEG 2009.
Warum blockiert die SPD-Fraktion eine Änderung des EEG 2009 zur Gewährung des Bestandsschutzes für bestehende Biogasanlagen?
Ich bin 32 Jahre und habe als Privatinvestor vertrauensvoll in eine Biogasanlage eines kleinen Biogasparks, bestehend aus 4 Anlagen a 500 KW, investiert, um einerseits die erneuerbaren Energien zu fördern und andererseits etwas für die private Altersvorsorge zu tun. Die Anlage hat ebenfalls einkomplettes und gut erdachtes Wärmekonzept! Bei einer Anlagenzusammenfassung sinkt die Vergütung um 4,5 Ct pro erzeugter kWh Strom, sodass die Anlagen nicht mehr kostendeckend betrieben werden können und somit zwangsläufig in die Insolvenz getrieben werden, d.h. das investierte Geld und die Altersvorsorge ist futsch. Ähnlich geht es vielen anderen Investoren (in Penkun mehr als 5.000, insgesamt sind mehr als 200 Anlagen betroffen).
Warum sollen diese unbescholtenen Investoren und mit ihnen viele Landwirte in strukturschwachen Gebieten, die durch langfristige Substratlieferverträge ihre Existenz sichern wollten, dafür bestraft werden, dass der Gesetzgeber offensichtlich nicht in der Lage war seine Vorstellungen rechtzeitig in klare Gesetzestexte zu fassen. Initiatoren und Betreiber der Biogasparks sind finanziell leider nicht betroffen, wenn man von den zahlreichen wegfallenden Arbeitsplätzen mal absieht.
Ich möchte Sie dringend bitten schnellstmöglichst für die Verabschiedung der Gesetzesvorlage zu sorgen um das Vertrauen der Investoren in die erneuerbaren Energien zu erhalten und die derzeitige wirtschaftliche Krise nicht noch zusätzlich zu forcieren.
Sehr geehrter Herr Böckler,
Zuerst möchte ich Ihnen die Fakten darlegen, wie Vergütungssätze für Biomasseanlagen geregelt sind und wie sie seit 2004 bewertet werden.
Im EEG sind Vergütungssätze für Biomasseanlagen geregelt, die zwischen kleinen und großen Biomasseanlagen differenzieren. Die Sätze für die Kilowattstunde Strom sind nach der Wirtschaftlichkeit der jeweiligen Größenklasse bestimmt und sinken je größer die Biomasseanlage ausgelegt ist. Bereits im EEG 2004 war nach § 3 Absatz 2 geregelt, dass mehrere Anlagen zur Erzeugung von Strom aus gleichartigen Erneuerbaren Energien unter bestimmten Voraussetzungen als eine Anlage im Sinne der Vergütung zu behandeln sind.
Einzelne Betreiber von Biomasseanlagen haben in Kenntnis dieser Vorschrift ihre Anlagen gleichwohl modulartig aufgebaut, um die hohe Vergütung für Kleinanlagen zu erhalten. Damit wurde aber das EEG 2004 und der Gesetzeszweck des § 3 Absatz 2 bewusst umgangen. Dieses Vorgehen war bereits damals rechtswidrig und die Betreiber hatten demnach keinen Anspruch auf den erhöhten Vergütungssatz. Die Bundesregierung hat dies im August 2006 auf Antrag des Bundesrates auch ausdrücklich festgestellt.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat die Frage der missbräuchlichen Nutzung des Anlagenbegriffes genau geprüft. Wir haben über mehrere Jahre hinweg beobachtet, wie Einzelne bestehende Vollzugslücken ausgenutzt haben. Dies konnte der Gesetzgeber nicht länger hinnehmen. Die Bundesregierung hat daraufhin im Rahmen des EEG 2009 eine Klarstellung in § 19 EEG vorgeschlagen, die von beiden Koalitionsfraktionen verabschiedet wurde. Diese Regelung ist inhaltlich identisch mit der bisherigen Regelung aus dem EEG 2004 und somit keine Neuregelung. Damit stellt sich aber auch nicht die Frage des Bestandsschutzes.
Zu Ihrer Art der Bewertung der Rechtslage möchte ich Ihnen Folgendes sagen. Sie beklagen sich, dass es keine Rechtssicherheit gebe und wir rechtliche Sicherheit schaffen sollten. Unseres Erachtens war das EEG 2004 unmissverständlich. Diesem Urteil hat sich das Bundesverfassungsgericht angeschlossen. Sie können in allen Gesetzen und Kommentaren nachlesen, dass kleine dezentrale Anlagen gefördert werden sollen. Von großen Anlagen, die als kleine getarnt wurden, um so Geld von Stromkunden zu bekommen, welches ihnen nicht zusteht, steht nichts im Gesetz. Deswegen gab es auch nicht den geringsten Grund zu glauben, dass Anlagen wie in Penkun rechtens und politisch gewollt seien. Das ging auch schon aus der letzten EEG Novelle hervor. Die Formulierung in 2009 war nur eine Klarstellung, inhaltlich hat sich nichts geändert. All dies ist in der Begründung des Bundesverfassungsgerichtes zur einstweiligen Verfügung, die am 24. März veröffentlicht wurde, klar herauszulesen.
Was sollen wir denn Ihrer Meinung nach den Unternehmen sagen, die in der Diskussion um den Aufbau der Anlagen eine einzige Anlage gebaut haben und dafür von den Betreibern von Penkun ausgelacht wurden? Sie können doch nicht ernsthaft fordern, dass wir diejenigen bestrafen, die sich an das Recht und den politischen Willen gehalten haben? Und die anderen dann auch noch mit Geldern von Stromkunden belohnen. Dadurch würden wir die komplette Erneuerbaren Energiebranche in Misskredit bringen. Das können wir nicht zulassen.
Wichtig ist zudem, dass Sie noch einmal mit Ihrer Bank oder Ihrem Anlageberater sprechen. Die Probleme und Risiken waren lange bekannt. Sie müssen dazu beraten worden sein, ansonsten können Sie sich auf die Prospekthaftung berufen. Es tut mir leid, dass ich das so deutlich sagen muss, aber meines Erachtens war die Rechtslage ebenfalls deutlich. Ich wünsche Ihnen keineswegs, dass Sie für die eventuelle Informationsdefizite zahlen müssen und hoffe, dass Sie Ihr Geld zurückbekommen.
Was ich mir aber nicht gefallen lassen kann, ist der Vorwurf, die SPD trage die Schuld an der Misere in Penkun. Das stimmt nicht. Die Betreiber haben versucht, Gesetze bewusst zu umgehen. Dass die Politik und damit auch die SPD solche Vorgehensweisen nicht akzeptieren kann, sollte allen klar sein, die darüber einmal kurz nachdenken.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Axel Berg MdB