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Axel Berg
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Frage von Eveline B. •

Frage an Axel Berg von Eveline B. bezüglich Verteidigung

Sehr geehrter Dr. Berg,

Mich interessiert insbesondere Ihre Einstellung zur Radarproblematik.Die derzeitige Bundesregierung hat bis jetzt nur auf Druck der geschädigten Radaropferun, zu denen mein verstorbener Vater auch zaehlt, reagiert und die Radarkommision ins Leben gerufen. Deren Empfehlungen sollten 1:1 umgesetzt, was aber leider in Wirklichkeit nicht der Fall ist.
Wie stehen Sie zu der Frage der Entschädigung für Bundeswehrangehörige, die im Dienst am Vaterland, ihre Gesundheit und damit auch die ihrer Nachkommen, aufs Spiel gesetzt haben? Wie stehen Sie zu der Lösung,eine Stiftung ins Leben zu rufen, mit der den Betroffenen rasch und unbürokratisch geholfen werden kann ?
nur kurz zur Person meines Vaters:
von 1958-1963 als Radar-Operator taetig, davon die laengste Zeit in Freising. Dort verrichteten die Soldaten ihren Dienst in Zelten (danach waren es abgeschirmte Bunker)ohne jeden Strahlenschutz und waren sogar taeglich auch noch der hoch radioaktiven Leuchtfarbe ausgesetzt. Naehere Details erhalten Sie auch ueber den Radarbund. Vor seiner Dienstzeit war er vollkommen gesund (durch Musterungstersuchung belegbar) Schon waehrend seiner Dienstzeit hatte mein Vater schwere Erkrankungen der Augen, Lunge, danach Darmaerkrankungen, vegetative Dystonie,Zahnausfall,Herz-Kreislaufprobleme,dann OP an der Lunge, 3 Monate spaeter verstarb er auf Kur (mit nur 34 Jahren).Selbst einenRadarunfall hat er erleiden muessen. Trotz alledem werden Antraege weiter abgelehnt. Selbst die mobilen Radaratennen waren so eingestellt, dass auf die Operator-Zelte die volle Radarkeule traf. Es war an der Tagesordnung, dass die Soldaten Sperlinge vor den Zelten aufsammelten, die nachdem sie zu lange auf dem Zeltdach sassen, tot zu Boden fielen. Fuer die Soldaten soll diese Strahlung aber ungefaehrlich gewesen sein ? Wir Kinder leiden unter den Genschaeden unserer Vaeter.
Bitte um kurze Stellungnahme
mfg
Berg Eveline
(werde Antw. dem Radarbund zur Verfuegung stellen)

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Berg,

mit Erschütterung habe ich Ihren Beitrag auf meiner Seite bei kandidatenwatch.de gelesen und will zu Ihren Fragen gerne Stellung nehmen.

Vorweg sollten wir festhalten, dass die Ergebnisse der von der Bundesregierung eingesetzten Radarkommission glasklar belegen, dass es bei der Bundeswehr seinerzeit einen unsäglich leichtfertigen Umgang mit der Radarstrahlung gegeben hat. Diese Nachlässigkeiten auf Offiziers- und Führungsebene sind nicht tolerierbar.

Bundesregierung und Bundesverteidigungsministerium haben gemeinsam die Ursachen dieser Nachlässigkeiten aufgearbeitet.

Die Bundesregierung ist das Thema Personenschäden bei Radarnutzung der Bundeswehr dann offensiv und unter den Augen der Öffentlichkeit angegangen. Dies ist nicht zuletzt der Verdienst der Geschädigten und Hinterbliebenen selbst, die nicht locker ließen, die Bundesregierung an ihre Fürsorgepflichten gegenüber ehemaligen Soldaten und deren Familien zu erinnern. Ich finde, das war ein vorbildliches Beispiel für bürgerschaftliches Engagement.

Die Bundesregierung hat daraufhin, auch mit wesentlicher Unterstützung des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages, in dem Bemühen, in jedem einzelnen Fall zu helfen, alle erforderlichen Maßnahmen getroffen, um berechtigten Anspruchstellern Versorgungsleistungen zu gewähren.

Bisher konnten insgesamt *292 Fälle positiv beschieden** *werden. Gemessen an den 13 Anerkennungen, die vor Einsetzung der Radarkommission vollzogen wurden, ist dies ein Beleg für eine großzügigere Vorgehensweise.

Aber allein der von Ihnen geschilderte Fall zeigt ja schon, dass nicht bei allen Geschädigten und Hinterbliebenen die von der Bundesregierung und dem Bundesverteidigungsministerium zugesicherte großzügige Antragsprüfung durchgehalten wird. Dies finde ich umso beschämender, wenn, wie in Ihrem persönlichen Fall, in dem der gute Gesundheitszustand Ihres Vaters vor Beginn der Tätigkeit als Radar-Operator auch noch durch die Musterung dokumentiert ist, so verantwortungslos verfahren wird.

Ein weiterer notwendiger Schritt, um den Geschädigten und den Hinterbliebenen zu helfen, wäre es, die Beweispflichtigkeit für die Schäden durch Radar-Immissionen nicht wie bisher den Geschädigten aufzuerlegen. Hier sehe ich Bedarf und zwar der Gestalt, dass die Bundeswehr beweisen soll, dass die Radar-Immission im konkreten Fall nicht zu Personenschäden geführt habe.

Mein Vorschlag: Sprechen Sie doch auch einmal mit Vertretern des Bundeswehrverbandes, der schon seit langem für die Erweiterung des Anwendungsbereichs für den "qualifizierten Dienstunfall" bei Berufssoldaten plädiert, wodurch sich neue Chancen für eine schnellere Anerkennung der Schäden ergeben könnten.

Die Einrichtung einer Stiftung, die sich um das Wohl der Hinterbliebenen kümmert und das Gedenken an die geschädigten Soldaten pflegt, halte ich für eine im Vergleich zu den verwaltungsrechtlichen Antragsverfahren sinnvolle Form unbürokratischer Hilfe. Das oft jahrelange Verfahren vor den zuständigen Verwaltungsbehörden, ist nicht zuletzt wegen seiner Länge und den unzähligen Anträgen für die Hinterbliebenen oft entwürdigend.

Es ist jedoch zu bedenken, dass man für die Gründung einer Stiftung ein großes Stiftungskapital braucht. Da aber auch ehemalige Bundeswehrangehörige ein großes Interesse an der lückenlosen Aufklärung der Radarunfälle haben und auch hinsichtlich der Milderung der Leiden durch Radarschäden gesellschaftlicher Konsens besteht, sehe ich gute Chancen für eine breite Beteiligung auf allen Ebenen. Ihr Einverständnis vorausgesetzt, werde ich unseren Schriftwechsel dem Minister der Verteidigung zur Kenntnis und weiteren Sensibilisierung vorlegen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Axel Berg MdB