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Frage von Michael S. •

Frage an Axel Berg von Michael S. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Dr. Axel Berg,

ich möchte nochmals auf die Fragen von Herrn Luger bzw. Herrn Kahler und den Antworten Ihrerseits eingehen:

Wegen einer offensichtlichen Gerechtigkeitslücke wird das Bundesverfassungsgericht die derzeitige Regelung der Pendlerpauschale höchst wahrscheinlich für ungültig erklären. Auch mir als Nicht-Auto-Besitzer leuchtet nicht ein, warum Berufspendler, die in der Nähe ihres Arbeitsortes ( Entfernung 0 bis 19 Kilometer ) leben, wohnen und einkaufen steuerlich anders behandelt werden, als Arbeitnehmer, die täglich 100 Kilometer unterwegs sind.

Keine Frage, derartige Fahrten sind anstrengend und oftmals durch Arbeitsplatzverlagerungen erzwungen. Andererseits sind die Mieten in und um München nicht mit denen in Schongau, Buchloe oder Pfaffenhofen vergleichbar.

Da ich in der aktuellen Pendlerpauschale weder ein verkehrspolitisches noch umweltpollitisches Steuerungselement erkennen kann, bitte ich Sie um eine Einschätzung folgender Idee:
1. Rückkehr zur "alten" Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer, bei reduziertem "Pro-Kilometer-Satz" - somit Kostenneutralität (da dürfte auch Finanzminister Peer Steinbrück nichts dagegen haben).
2. Ähnlich der steuerfreien Kostenpauschale für Abgeordnete: Ein an den derzeitigen Ausgaben für die Pendlerpauschale sich orientierender "Pendlerfreibetrag" für alle Einkommenssteuerpflichtigen. Neben der Kostenneutralität ergäbe sich ein erfreulicher Zusatznutzen: eine Vereinfachung der Einkommenssteuererklärung.

Abschließend noch eine Frage im Zusammenhang mit Ihrer Rechtfertigung "Wir bekommen dort auch kein Auto gestellt, mit dem wir in die ländlichen Gegenden des Wahlkreises fahren können" : Entspricht es den Tatsachen, dass allen Bundestagsabgeordneten eine Bahncard 100 ( regulärer Preis 3500 Euro ) zur Verfügung steht bzw. eine vergleichbare Vereinbarung mit der Bahn besteht ?

Mit freundlichen Grüßen aus dem Landkreis München

Michael Schropp

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SPD

Sehr geehrter Herr Schropp,

argumentativ bin ich bei Ihnen. Was Sie die " Rückkehr der alten Pendlerpauschale" nennen, entspricht dem von mir geschilderten Vorschlag der Arbeitsgruppe Finanzen der SPD Bundestagsfraktion. Einen Freibetrag - den es übrigens nicht exklusiv für Abgeordnete, sondern beispielsweise in Form der Werbekostenpauschale für alle Steuerzahler gibt - finde ich noch viel besser, weil ja der steuerliche Anreiz steigt, das Auto ganz stehen zu lassen.

Die Bahn benutzen wir Abgeordnete in der Tat ebenso auf Staatskosten, wie innerdeutsche Flüge, sofern die Reise dienstlich veranlasst ist. Als städtischer Abgeordneter, der seinen Wahlkreis mit dem Fahrrad oder dem ÖPNV abklappert, fahre ich vermutlich billiger als meine Kollegen mit ländlichen Wahlkreisen, die ihre hohen Spritkosten von ihrer Pauschale bezahlen müssen. Dafür kostet die Miete für ein Bürgerbüro in München zweifelsohne mehr als auf dem Land. Insofern sind Einzelbetrachtungen stets der Gefahr der Einseitigkeit ausgesetzt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Axel Berg