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Frage von Wilfried P. •

Frage an Axel Berg von Wilfried P. bezüglich Recht

Wenn die Polizei vorüberfahrende Autos mit ihrem Kennzeichen automatisch erfasst und überprüft, dann wird das von vielen als Eingriff in Persönlichkeitsrechte, als Verletzung des Datenschutzes, als "Generalverdächtigung" empfunden und deshalb abgelehnt und bekämpft. --- Werde ich aber nicht ebenfalls unter "Generalverdacht" gestellt, wenn ich ganz unversehens in eine allgemeine Polizeikontrolle am Straßenrand gerate und um Vorlage meiner Papiere gebeten werde oder gefragt werde, ob ich getrunken habe? Wo ist da eigentlich der grundlegende Unterschied?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Prins,

Vielen Dank für Ihre Frage vom 5.12. Wenngleich mein Fachgebiet die Energiepolitik, und nicht die Innenpolitik ist, will ich versuchen Ihnen zu antworten.

Zunächst einmal: Polizeiangelegenheiten fallen in den Kompetenzbereich der Bundesländer, weswegen es kein bundesweit einheitliches Polizeigesetz gibt. Deswegen wird zum Beispiel auch das maschinelle Scannen von Autokennzeichen im Straßenverkehr zur Abgleichung mit Fahndungsdateien des Bundeskriminalamtes derzeit nur in acht Bundesländern durchgeführt (Bayern, Bremen, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein). In der Praxis wird ein Kennzeichen eingelesen, mit der Fahndungsdatei verglichen und im Falle einer Negativprobe wieder gelöscht. Ein Kennzeichen darf nur dann zur polizeilichen Beobachtung ausgeschrieben werden, wenn zu erwarten ist, dass die Person erneut Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen wird. Allerdings ist nicht geregelt, ob etwaige Bewegungsprofile erstellt werden dürfen und was mit den Daten von nicht verdächtigen Personen geschieht. Aus diesem Grund, und weil ein gewisser Generalverdacht nicht von der Hand zu weisen ist, haben drei Bürger beim Bundesverfassungsgericht gegen das Scannen von Autokennzeichen geklagt, eine Entscheidung ist im März zu erwarten.

Wenn Sie in Ihrem Auto von der Polizei angehalten und nach Führerschein, Fahrzeugpapieren und Alkoholkonsum gefragt werden, handelt es sich dabei allerdings nicht um eine allgemeine Polizeikontrolle. Streng genommen geht es dabei um eine Verkehrskontrolle, die auf der Straßenverkehrsordnung beruht. Diese findet völlig ereignisunabhängig statt, also ohne einen konkreten Verdacht. Natürlich könnte man nun argumentieren, dass auch das bedeutet, dass jeder Fahrer unter Generalverdacht steht. Der Unterschied besteht jedoch darin, dass ein technisch mangelhaftes Fahrzeug oder ein angetrunkener Fahrer ein nicht von der Hand zu weisendes Risiko für andere Verkehrsteilnehmer darstellt. Aus diesem Grund ist der Leitgedanke der Straßenverkehrsordnung auch das gegenseitige Rücksichtsnahmegebot (§ 1 StVO), welches das Recht des Einzelnen (z.B. sich zu betrinken) hinter das Recht der anderen Verkehrsteilnehmer stellt (z.B. nicht von einem Betrunkenen überfahren zu werden).

Häufig überlappt die Verkehrskontrolle allerdings mit der allgemeinen Polizeikontrolle. Im Regelfall dient diese - von Bundesland zu Bundesland variiert dies ein wenig - der Gefahrenabwehr. Bundesländer, die die "verdachtsunabhängige Personenkontrolle" eingeführt haben, benötigen keinen konkreten Verdacht (z.B. Bayern), andere Bundesländer wenden diese nur an, wenn eine konkrete Straftat verfolgt oder befürchtet wird.

Was diese drei Arten von Kontrollen nun gemeinsam haben - insbesondere in Bayern, wo verdachtsunabhängig kontrolliert wird - ist die Kontrolle ohne vorherigen konkreten Tatverdacht, woraus man, wenn man will, auch einen Generalverdacht ableiten kann. Der Unterschied besteht jedoch darin, dass bei "verdachtsunabhängigen Personenkontrollen" quasi stichprobenartig Bürger auf ihre Straffreiheit hin überprüft werden, ohne dass vorher eingegrenzt wird, wonach eigentlich konkret gesucht wird. Quasi alle möglichen Vergehen werden dabei abgetastet. Eine Verkehrskontrolle jedoch hat das konkrete Ziel, den Verkehr, der durch Fahruntüchtigkeit oder defekte Fahrzeuge nun wirklich gefährdet wird, zu sichern. Das ist ein kleiner und konkreter Bereich, der durch die Kontrolle gesichert wird. Maßgeblich ist dabei auch, dass im Verkehr eben das Gebot der Rücksichtsnahme wichtiger ist, als die persönliche Freiheit betrunken Auto zu fahren.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ich durchaus verstehe, dass viele Bürger mit dem Scannen von Autokennzeichen und der verdachtsunabhängigen Personenkontrolle zunehmend das Gefühl eines immer stärkeren Staates bekommen. Dazu muss man natürlich sagen, dass Sie in Bayern in einem Bundesland leben, welches sehr stark auf präventive Überwachung setzt. Was allerdings die Verkehrs- und Alkoholkontrollen betrifft, so liegt hier kein genereller Tatverdacht zu Grunde, sondern der Schutz anderer Verkehrsteilnehmer - und da sehe ich schon einen Unterschied.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Axel Berg MdB