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Axel Berg
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Frage von Werner J. •

Frage an Axel Berg von Werner J. bezüglich Finanzen

Bahnverkauf

Sehr geehrter Herr Dr. Berg,

warum will die SPD einem Verkauf von 50 % der Bahn für ca. 8-10 Mrd. € an Private zustimmen, also zu einem Zenhntel des geschätzten Vermögenswertes von ca. 150 - 200 Mrd. €?
Unabhängig von der Verscheuderung des Volksvermögens: Sind Ihnen die Negativbeispiele von durchgeführten Bahn-Privatisierungen (z.B. England) nicht bekannt?

Mit freundlichen Grüßen
Werner Jeide

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Jeide,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 6. August 2007. Die Diskussion um die Teilprivatisierung der Deutschen Bahn AG ist in meiner Partei, der SPD, sowie in unserer Fraktion im Deutschen Bundestag in vollem Gange, von einer Zustimmung der SPD kann keine Rede sein.

Wenn es zu einer Teilprivatisierung kommen sollte, dann geht es um 49% der Anteile. Nur diese würden an der Börse erhältlich sein. Der Bund behält mit 51% die Mehrheit. Eine andere Konstruktion lässt das Grundgesetz nicht zu.

Die Interessenslagen sind zwischen den Fraktionen, dem Bund, den Ländern, den Gewerkschaften und nicht zuletzt der Deutschen Bahn AG inzwischen so verworren, dass ich immer mehr dazu tendiere, die Entscheidung zu verschieben. Im Zweifelsfall auch über die nächste Wahl hinweg. Es besteht im Moment die Gefahr, dass die Entscheidung nur einzelnen Interessen folgt und das Ziel, eine kapitalstarke Deutsche Bahn AG, die ihrem grundgesetzlichen Auftrag in vollem Umfang nachkommt, nicht erreicht wird.

Meine genaue inhaltliche Haltung können Sie in einer persönlichen Erklärung nachlesen. Diese habe ich im November 2006 im Deutschen Bundestag zum Antrag der Koalitionsfraktionen (Bundestagdrucksache 16/3493) zur Teilprivatisierung abgegeben. Den Wortlaut finden Sie im Anschluss an diese Antwort.
Mein Standpunkt folgt aus den Erfahrungen, die ich bei anderen Privatisierungen gemacht habe. Ich bin sehr skeptisch, da ich als Energieexperte genau weiß, welche Fehlentwicklungen sich bei einer nicht ausreichend geregelten Privatisierung von Netzen, so genannten natürlichen Monopolen, ergeben können. Beispiele von Privatisierungen, wie sie z.B. in England vorgenommen wurden, sind mir auch bekannt.

Ich denke, ebenso wie Sie, dass es sich um Volksvermögen handelt. Damit müssen wir Volksvertreter sehr sorgfältig umgehen. Da die Diskussionen noch nicht beendet sind, will ich mich aber an dieser Stelle nicht abschließend äußern, wie ich abstimmen werde. Der endgültig abzustimmende Text liegt noch nicht vor, denn der aktuelle Entwurf wird in dieser Form nicht zur Abstimmung gestellt werden.

Eine kleine Geschichte möchte ich Ihnen noch erzählen, die mich jedenfalls durchaus ins Nachdenken brachte: Ihre Frage habe ich so ähnlich einmal direkt Herrn Mehdorn unter vier Augen gestellt. Er gab mir zwei Antworten. Zum einen stecken zwar riesige Investitionssummen in Gleiskörper, Signalanlagen, Brücken etc., nicht vergessen dürfe man aber, dass das Meiste viele Jahrzehnte alt ist und ständig saniert werden muss. Zum anderen meinte er, dass der Vatikan in Rom letztlich auch nur das wert sei, was abends im Klingelbeutel liege.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Axel Berg MdB

*Persönliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Axel Berg zur Abstimmung des Deutschen Bundestages am 24. November 2006 über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU und der Fraktion der SPD zum Einzelplan 12 des Haushaltsgesetzes (Drucksache 16/3493) *

Der von der Fraktion der CDU/CSU und der Fraktion der SPD vorgelegte Entschließungsantrag zum Einzelplan 12 des Haushaltsgesetzes 2007 (Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung) (Drucksache 16/3493) sieht vor, dass der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung möglichst bis zum 31.03.2007 den Referentenentwurf eines Privatisierungsgesetzes vorlegt. Dieses Gesetz soll die Modalitäten einer Kapitalprivatisierung der Deutschen Bahn AG beinhalten und dabei unterschiedliche Zielsetzungen berücksichtigen, die ebenfalls in dem vorliegenden Entschließungsantrag enthalten sind.

Ich stimme dem Antrag der Regierungsfraktionen zu, obwohl die Zielsetzungen, die dem Antrag zufolge einem Privatisierungsgesetz zugrunde gelegt werden sollen, zu ungenau definiert und widersprüchlich sind.

Unabhängig davon bin ich der Auffassung, dass dem vorliegenden Entschließungsantrag lediglich der Charakter eines Prüfauftrages an die Bundesregierung zukommen darf. Die grundsätzliche Entscheidung über eine Privatisierung der Deutschen Bahn AG kann durch die heutige Abstimmung des Deutschen Bundestages nicht vorweggenommen werden. Vielmehr interpretiere ich den Antrag dahingehend, dass die Bundesregierung durch ihn aufgefordert wird, durch die Erarbeitung eines Privatisierungsgesetzes zu prüfen, ob die in dem Antrag enthaltenen Zielsetzungen juristisch miteinander in Einklang gebracht werden könnten.

Nach meinem Eindruck erscheinen die Zielsetzungen inhaltlich widersprüchlich und nicht miteinander vereinbar. Die unter den Punkten I 2, I 3, I 4 und I 5 des Entschließungsantrags formulierten Ziele sehen einerseits vor, dass der Bund Eigentümer der Schieneninfrastruktur bleiben soll, die aber andererseits von der Deutschen Bahn AG bilanziert werden würde. Es scheint, dass diese Vorgaben rechtlich nicht zufrieden stellend umsetzbar sind. Ich habe die Befürchtung, dass die unmittelbaren Eigentumsrechte des Bundes mit den entsprechenden politischen Einfluss- und Gestaltungsmöglichkeiten auf die Entwicklung und Bewirtschaftung der Schieneninfrastruktur im Falle einer Bilanzierung dieser Schieneninfrastruktur sowie der Bahnhöfe und weiterer Immobilien bei der Deutschen Bahn AG so erheblich beschnitten werden würden, dass sich die beim Bund verbleibenden Eigentumsrechte nicht mit dem grundgesetzlichen Infrastrukturauftrag nach Artikel 87e unseres Grundgesetz vereinbaren ließen. Eine Bilanzierung der Schieneninfrastruktur bei der Deutschen Bahn AG scheint einer Sicherung des staatlichen Eigentums an der Eisenbahninfrastruktur sowie der staatlichen Verantwortung für die flächendeckende Gewährleistung derselben entgegenzustehen und könnte dann auch nicht den verkehrlichen Zielen der Bahnreform von 1994 gerecht werden.

Berlin, den 24. November 2006