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Axel Berg
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Frage von Manfred S. •

Frage an Axel Berg von Manfred S. bezüglich Senioren

Sehr geehrter Herr Dr.Berg,

ich wohne in Ihrem Wahlkreis und hätte folgende Frage:

Warum wurde von den Politikern die staatliche Preiskontrolle bei den Stromerzeugern abgeschafft?

Für mich als ältere Mensch ein Skandal. Während man den Rentnern eine 3 jährige Nullrunde ( -trotz Mehrwertsteuererhöhung ) und jetzt eine Rentenerhöhung von 0,54 Prozent ( - die teilweise nicht einmal die Erhöhung der Krankenkasse ausgleicht und nächstes Jahr soll auch noch der Pflegebeitrag erhöht werden) gibt, senkt man die Unternehmenssteuer um ca. 10 Prozent und die Strommonopolisten erhalten zusätzlich einen Freibrief für Gebühren-erhöhungen.

Wenn man dann noch in den Medien liest, dass die Unternehmenssteuer großteils auch noch durch den Wegfall des Freibetrages bei den Zinsbeträgen ( - zukünftig 25% Steuer auf alle Zinsbeträge, auch bei kleinen Zinsbeträgen bei Rentnern ) finanziert wird, dann fragt man sich schon, nach der sozialen Gerechtigkeit in diesem Staat.

Die ältere Generation ( - die keine Lobby hat ) wird bei jeder Reform ( - Kürzungsmaßnahme ) einseitig zur Kasse gebeten.

Wo bleibt der von der Bundesregierung versprochene „ Aufschwung für alle „ – zählt die ältere Generation in diesem Staat nicht mehr dazu?

Ich würde Sie bitten, mir diese Fragen zu beantworten.

Mit freundlichen Grüssen

M. Sollinger

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Sollinger,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Als stellvertretender energiepolitischer Sprecher des SPD-Fraktion will ich gerne auf Ihre Frage zur staatlichen Preiskontrolle im Strommarkt eingehen.

Mit dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) haben wir unter der Rot-Grünen-Koalition im Jahre 2005 den Weg endgültig frei gemacht für mehr Wettbewerb im Strom- und Gasmarkt. In diesem Zusammenhang haben wir beschlossen, dass die staatliche Preisaufsicht, die die Genehmigung von Strompreisen vorsah, zum 1. Juli 2007 aufgehoben wird.

Uns ist natürlich klar, dass die großen Energieversorger Unsummen von Gewinnen erwirtschaften und große Teile davon zu Lasten der Verbraucher gehen. Eine Aufhebung der staatlichen Preiskontrolle mutet da natürlich kontraproduktiv an. Preiserhöhungen waren allerdings auch zur Zeiten der staatlichen Preiskontrolle an der Tagesordnung und kaum durch die
Preiskontrolle zu verhindern.

Aus diesem Grund haben wir durch das oben bereits erwähnte EnWG 2005 die gesetzliche Grundlage geschaffen, um den Markt zu öffnen. Es gibt nun immer mehr Stromanbieter am Markt und jeder Stromkunde kann den für sich günstigsten Anbieter wählen. Dies empfehle ich allen Betroffenen, die zu mir kommen und sich über die Preiserhöhungen der Strompreise beschweren. Wechseln Sie einfach den Anbieter, wenn Ihnen der aktuelle zu teuer ist. Dies rate ich auch Ihnen, Herr Sollinger. Es geht heute sehr einfach. Sie suchen sich einen neuen Anbieter aus, beauftragen diesen und den Rest der Formalitäten organisiert ihr neuer Lieferant. Dabei war der Wechsel des Stromanbieters schon vor dem Jahre 2005 möglich, nur gab es zuwenig alternative Anbieter.

Vor diesem Hintergrund ist eine staatliche Preiskontrolle nicht mehr nötig, da durch die Nachfragemöglichkeiten der Verbraucher der Wettbewerbsdruck die Preise bestimmt.

Mit dem EnWG 2005 haben wir noch weitere Maßnahmen ergriffen, um bessere Rahmenbedingungen für einen offenen Wettbewerb zu schaffen. Die sich in den Preisen niederschlagenden Netzentgelte müssen von der Bundesnetzagentur genehmigt werden. Diese Entgelte werden für jeden Stromanbieter fällig, der seinen Strom in ein fremdes Netz einspeist, das bedeutet letztendlich für jeden Produzenten von Strom. Zum 1.1.2009 ist geplant, die einzelnen sehr komplizierten Genehmigungsverfahren durch eine so genannte Anreizregulierung abzulösen. Diese sieht vor, dass effiziente Netze als Maßstab genommen werden und damit die Kosten im Rahmen bleiben.

Diese Entwicklung wollen wir auch auf dem Gasmarkt befördern. Dort ist dies allerdings noch nicht soweit gediehen, da wir noch nicht so viele Anbieter auf dem Markt haben, wie im Strombereich.

Aber noch ein Wort zu Ihrem Vorwurf bezüglich der Unternehmenssteuerreform. Diese hatte in keiner Weise zum Ziel die steuerliche Belastung von großen Unternehmen massiv zu senken, sondern das Steuersystem in Deutschland zu internationalisieren. Dazu ist jetzt einerseits vorgesehen, die im internationalen Vergleich sehr hohe nominale Steuerbelastung der Kapitalgesellschaften in Deutschland auf ein wettbewerbsfähiges Niveau von insgesamt knapp unter 30% abzusenken.

Andererseits wird die Bemessungsgrundlage der Unternehmensbesteuerung durch gezielte Maßnahmen so verbreitert, dass ein deutlich höherer Anteil der von den Unternehmen hier in Deutschland erzielten Gewinne auch tatsächlich hier der Besteuerung zugeführt wird. Das wird sich unter dem Strich für den Staatshaushalt positiv auswirken. Das bedeutet, es geht nicht zu Lasten der Allgemeinheit!

Sehr geehrter Herr Sollinger, gerade in Bezug auf Ihre Stromrechnung haben Sie die Möglichkeit selbst zu handeln. Nutzen Sie diese Möglichkeit und suchen Sie einen für Sie angemessenen Anbieter.

Ein paar kurze Bemerkungen zu Ihren Ausführungen zum Rentensystem.

Die demografische Entwicklung in Deutschland und die Verantwortung für unsere Kinder und Kindeskinder verlangt von uns einen mutigen und entschlossenen Systemwechsel, was die Versorgung im Alter bzw. die Finanzierung der Renten angeht.

Wir haben in der Vergangenheit sachfremde Dinge finanziert. Zum Beispiel die Renten der Ostdeutschen nach der Wende, die ja nie in unser Rentensystem eingezahlt hatten. Sie zu unterstützen war richtig, aber die Mittel hätten aus Steuern und nicht aus der Rentenversicherung kommen dürfen.

Zum Beispiel Elitenversicherung: Die deutsche Rechtsanwaltsversicherung hat die Renten für 300 Ostrechtsanwälte mit links geschluckt. Die Anwälte arbeiten übrigens oft weit länger als andere Berufszweige. 70 ist da kein ungewöhnliches Alter.

Die Lösung kann nur in Veränderungen mit einem „schonungslosen Realismus“ bestehen.

Es geht darum mehr und besser zu arbeiten und darum, mit Rücklagen so
früh wie möglich zu beginnen. Das heißt unter anderem

Ø früherer Einstieg ins Berufsleben,

Ø späterer Renteneintritt,

Ø eine Erhöhung der Frauenerwerbsquote,

Ø verbesserte Kinderbetreuung,

Ø staatliche Rahmenbedingungen, die die private Altersvorsorge nachhaltig flankieren (flexiblere Gestaltung von Sparprozessen und Förderung insbesondere für Haushalte mit Kindern und fremdfinanziertem Wohneigentum),

Ø private und betriebliche Altersvorsorge gleichermaßen fördern und auf sechs bis acht Prozent der Bemessungsgrenze ausweiten,

Ø Förderung von Wohneigentum als integraler Bestandteil der privaten Altersvorsorge (Erwerb von Wohneigentum erschwinglicher machen)

Grundsätzlich sollte jeder Erwachsene einer Versicherungspflicht unterliegen, ganz gleich ob er selbständig ist oder abhängig beschäftigt. Bemessungsgrundlage sollte das zu versteuernde Einkommen sein. Für Eltern mit Kindern sollte ein Ausgleich geschaffen werden, dass sie für jedes Kind ein Drittel des Durchschnittseinkommens angerechnet bekommen. Damit bliebe die Rentenversicherung auch bei zunehmender Selbständigkeit stabil.

Am Ende will ich aber noch einmal auf mein Spezialthema zurückkommen: die Erneuerbaren Energien. Im Bereich der Erneuerbaren Energien sind inzwischen ca. 200.000 Arbeitsplätze entstanden. Erneuerbare Energien sind ein Jobmotor.

Dabei werden Erneuerbare Energien für eine deutliche Senkung der Energiekosten jedes Einzelnen sorgen. Die zweite Miete (Nebenkosten) wird damit gedämpft werden. Gelder, die hier frei werden, könnten für die Altersvorsorge herangezogen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Axel Berg MdB