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Frage von Martina P. •

Frage an Axel Berg von Martina P. bezüglich Gesundheit

Welche Verbesserungen glauben Sie zu erreichen durch Ihre Bürgerversicherung?
Die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherungen sind schlechter geworden.
Gerade Familien sind benachteiligt, weil man ab den 12 Lebensjahr für Kinder Rezeptgebühren zahlt. Viele Medikamente werden heute auf Privatrezept auch für Kinder ausgestellt. Da frage ich mich oft, für was sind wir noch versichert.

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Antwort von
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Sehr gehrte Frau Paulig,

Ihre Frage überrascht mich insofern, dass es auch heutzutage so ist, dass Kinder bis zum 18. Lebensjahr - und nicht bis zum 12. Lebensjahr - von jeglichen Zuzahlungen befreit sind. Weder Praxisgebühr, noch Zuzahlungen bei verschreibungspflichtigen Medikamenten müssen Kinder unter 18 Jahren leisten.

Gerne erläutere ich Ihnen jedoch welche Verbesserungen wir uns von der Bürgerversicherung erhoffen:

Zunächst einmal ist es so, dass die Bürgerversicherung alle Bürgerinnen und Bürger versichert und die Versicherungspflichtgrenze aufgehoben wird. Konkret bedeutet das, dass Gesetzliche Krankenkassen Bürgerversicherung anbieten und Private Krankenversicherungen Bürgerversicherung zu gleichen Wettbewerbsbedingungen anbieten können. Alle Bürgerversicherungstarife werden in den Risikostrukturausgleich
einbezogen.

Der Bürgerversicherungstarif soll folgende Mindestanforderungen erfüllen:

° Einkommensbezogene Beiträge:
* Jeder zahlt nach seiner Leistungsfähigkeit aus Erwerbs- und Kapitaleinkommen seine Beiträge. Lohnbezogene Beiträge werden paritätisch finanziert.
* Kontrahierungszwang: jede Versicherung - ob gesetzliche oder privat - muss jeden ohne Gesundheitsprüfung aufnehmen.

° Gesetzlicher Leistungskatalog:
* alles medizinisch Notwendige ist versichert: zu 100% und in bester Qualität.

° Sachleistungsprinzip:
* Patientinnen und Patienten erhalten die Leistungen unmittelbar und müssen nicht voraus zahlen.
* Bürgerinnen und Bürger können ihre Kasse frei wählen. Wer gesetzlich versichert ist, kann künftig zwischen den Bürgerversicherungsangeboten der gesetzlichen und der privaten Kassen wählen. Wer bereits einen privaten Versicherungsvertrag nach altem Muster hat, kann diesen behalten oder in ein Bürgerversicherungsangebot seiner Wahl wechseln. Wer neu krankenversichert wird, geht sofort in die Bürgerversicherung. Dabei wird nicht vorgeschrieben, ob das gesetzliche oder das private Bürgerversicherungsangebot gewählt wird.

* In der Bürgerversicherung sind Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen und Kinder beitragsfrei mitversichert.

In der Bürgerversicherung wird das Prinzip der Umlagefinanzierung weiterentwickelt. Für den Einbezug der Kapitaleinkommen zur Finanzierung der solidarischen Krankenversicherung unterbreitet die Projektgruppe zwei Umsetzungsvorschläge.

° Grundmodell ist das 2-Säulen-Modell
* Das 2-Säulen-Modell erreicht deutliche Entlastungen für den Arbeitsmarkt. Durch die Einbeziehung anderer Einkommensarten und die Ausweitung auf alle Personen können wir die Lohnnebenkosten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer deutlich senken.

* Wir bleiben bei der Beitragsbemessungsgrenze.

* Die Erwerbseinkommen aus Lohn, Gehalt, selbständiger Tätigkeit, Renten und der Arbeitslosenversicherung werden wie bisher bis zur Beitragsbemessungsgrenze zu Beiträgen herangezogen. Dies ist die erste Säule der Beiträge.

° Variante 1: Das 2-Säulen-Beitragsverfahren
* Einkommensabhängige Beiträge aus Erwerbseinkommen werden durch eine 2. Beitragssäule ergänzt, die sich auf Kapitaleinkommen bezieht. Damit wird die Belastung nach Leistungsfähigkeit erreicht.

* In der zweiten Säule werden Kapitaleinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze herangezogen. Für diese zweite Säule gilt der steuerrechtliche Sparerfreibetrag (derzeit 1.340 EUR/Jahr). Bei der Beitragserhebung wird auf die Daten der Finanzämter zurückgegriffen.

° Variante 2: Das Kapital-Steuer-Modell*
* Einkommensabhängige Beiträge werden durch eine Abgeltungssteuer ergänzt, die sich nach den Kapitaleinkommen (also Zinsen, Dividenden etc.) richtet. Eine vernünftige Mischung aus Beiträgen und pauschalen Steuern gewährleistet Stabilität und Demographiefestigkeit.

* Der Einbezug von Kapitaleinkommen zur solidarischen Krankenversicherung, wird als Teil einer Abgeltungssteuer in Höhe von etwa 7% erhoben, der zweckgebunden in die Finanzierung der Bürgerversicherung fließt.

* Ein aus Steuern auf Kapitaleinkünfte finanzierter Zuschuss an die Krankenversicherung wird sofort von allen, auch den privat Versicherten, erhoben. Im Rahmen einer Abgeltungssteuer entfällt eine Beitragsbemessungsgrenze für Einkünfte aus Kapitalvermögen. Der Solidarbeitrag für alle Kapitaleinkommen wirkt sich sofort beitragsmindernd aus.

* Solange es nicht zur Einführung einer Abgeltungssteuer kommt, kann
der Zuschuss an die Krankenversicherung auch im Rahmen der
Kapitalertrags- und Zinsabschlagsteuer erbracht werden.

Die Bürgerversicherung ersetzt weitere Strukturreformen im Gesundheitswesen nicht. Die Projektgruppe hält zwei Strukturreformen, die die Wirkungen und die Logik der Bürgerversicherung ideal ergänzen, für elementar:

* Die Möglichkeit, direkte Verträge zwischen Krankenkassen, Ärzten und Krankenhäusern zu schließen, wird ausgeweitet. Die integrierte Versorgung, spezielle Behandlungsprogramme und Spezialisierungen werden weiter ausgebaut, um bestmögliche Versorgung zu gewährleisten. Niemand wird von Qualität und medizinischem Fortschritt ausgeschlossen.

* Die Qualität der Behandlungen wird verbessert und insbesondere durch eine qualitätsorientierte Vergütung der Ärzte unterstützt. Die freie Arztwahl stärkt so die Rolle der Patienten.

In Anbetracht der Tatsache, dass wir dringend eine grundsätzliche Strukturreform in der Gesundheitsversorgung brauchen, da das jetzige System einfach nicht mehr den Bedürfnissen der Menschen Rechnung tragen kann, gehe ich sehr stark davon aus, dass die Bürgerversicherung besonders Familien entlasten wird und für mehr solidarische Verteilung auf den Schultern Aller sorgen wird.

Ich hoffe, dass ich Ihre Frage grob beantworten konnte. Sollten Sie jedoch weitere Informationen haben wollen, wenden Sie sich bitte an mein Wahlkreisbüro in München unter 089-394180.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Axel Berg