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Axel Berg
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Frage von Thomas G. •

Frage an Axel Berg von Thomas G. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Berg,

Alle Sport- und Privatpiloten müssen sich neuerdings einer sehr fragwürdigen, periodischen und zudem kostenpflichtigen Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) nach dem LuftSiG "freiwillig" durch eigenen Antrag unterziehen.

Sind Sie der Meinung, dass ein solcher unglaublicher Globalverdacht gegen eine bisher völlig unauffällige Bürgergruppe angemessen ist? Insbesonder in Hinblick darauf, dass potentielle Terroristen bei einer solchen Überprüfung kaum zugeben werden, dass sie eine Pilotenlizenz nur zum Zweck eines Terroranschlag erworben haben. Mir kommt diese ZÜP als reine Selbstbefriedigung der politischen Gesetzgebung ohne jeglichen praktischen Nutzen vor.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Gerner,

Sie sprechen sich deutlich gegen die im Luftsicherheitsgesetz angeordnete Zuverlässigkeitsüberprüfung aus. Lassen Sie mich Ihnen versichern, dass auch ich grundsätzlich ein großer Verfechter von möglichst vielen Bürgerrechten in möglichst großem Rahmen bin. Insofern kann ich auch Ihre Aufregung bis zu einem gewissen Grad verstehen. Aber eben nur bis zu einem gewissen Grad. Gerne erläutere ich Ihnen deshalb meine Position zu diesem Thema:

Der Luftverkehr unterliegt im Vergleich zu anderen Verkehrsträgern einer besonderen terroristischen Bedrohung. Es ist auch davon auszugehen, dass diese Bedrohung sich in absehbarer Zeit nicht verringern wird. Deshalb ist das Luftsicherheitsgesetz durch ein gestaffeltes System an Sicherheitsmaßnahmen am Boden und in der Luft eingeführt worden. Die Ausdehnung der Zuverlässigkeitsüberprüfungen im Luftsicherheitsgesetz auf die sog. Privatpiloten entspricht den erhöhten Sicherheitsanforderungen in der Luftfahrt sowie einer Forderung der deutschen Innenministerkonferenz vom 14. /15. Mai 2003. Durch die Zuverlässigkeitsüberprüfung soll verhindert werden, dass unzuverlässige Personen eine Ausbildung zum Piloten erlangen oder ein Luftfahrzeug führen.

Natürlich haben Sie Recht, dass Zuverlässigkeitsüberprüfungen selbstverständlich keinen hundertprozentigen Schutz gegen Angriffe auf die Sicherheit des Luftverkehrs bieten können, aber ganz darauf zu verzichten, wäre auch leichtfertig, können sie doch in dem ein oder anderen Fall präventiv wirken.

Dass es bisher überhaupt keinen Fall gegeben haben soll, in dem ein aktiver Luftsportler im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten aufgefallen sei, ist auch nicht zutreffend. In Brandenburg hat ein türkischer Staatsbürger 2002 unter Angabe einer falschen Identität eine Pilotenlizenz erworben. Die Person ist zwischenzeitlich wegen gewerbsmäßiger Steuerhinterziehung (Goldschmuggel) zu 5 Jahren Haft verurteilt worden und mutmaßliches Mitglied einer Tätergruppierung um den Tunesier G., der unter dem Verdacht steht, arabische Studenten für Anschläge in Deutschland angeworben zu haben und gegenwärtig in Berlin vor Gericht steht.

Dass Personen ohne Pilotenlizenz, die sich gewaltsam in den Besitz eines Flugzeuges bringen (Frankfurter Motorseglerfall), keiner Zuverlässigkeitsüberprüfung unterliegen, ist offenkundig. Dies spricht aber nicht gegen die Zuverlässigkeitsüberprüfung, sondern für eine bessere Sicherung von Flugplätzen und Fluggerät.

Oft wird auch als Argument gegen die ZÜP verwendet, dass das Gefährdungspotenzial durch Kleinflugzeuge wesentlicher geringer als das durch Kfz und Lkw sei und erst recht nicht mit dem eines Airbus A 380 vergleichbar sei. Nach gemeinsamer Auffassung der deutschen Sicherheitsbehörden jedoch sind genügend Tatszenarien vorstellbar, in denen durch Nutzung eines Kleinflugzeugs als Tatwaffe massive Schäden angerichtet werden können, z.B. wenn dieses mit Sprengstoff oder anderen Explosivstoffen beladen wird. Mit ausschlaggebend für die Ausdehnung der Zuverlässigkeitsüberprüfung auf alle Flugzeugführer ist auch das Bedrohungspotential, das insbesondere aus der Mobilität des Fluggeräts resultiert. Schon von relativ kleinen Flugzeugen kann eine erhebliche Gefährdung für Personen insbesondere in Sicherheitsbereichen ausgehen, die gegen Angriffe vom Boden aus hinreichend geschützt sind. Kurz gesagt: Mit einem Flugzeug kann man grundsätzlich einfach viel mehr – und vor allem weitreichenderen – Schaden anrichten, als mit einem mit Sprengstoff beladenem Auto, LKW oder einer Person.

Das Bundesministerium des Innern erarbeitet zur .Zeit unter Hochdruck die Rechtsverordnung zur Durchführung der Zuverlässigkeitsüberprüfung, die mit Zustimmung des Bundesrates erlassen wird. Die besondere Gefährdung, der der Luftverkehr unterliegt, erlaubt es jedoch nicht, mit der Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen zu warten, bis diese Verordnung in Kraft ist. Das Bundesministerium steht in engem Kontakt mit den Ländern, um auch jetzt schon ein möglichst einheitliches Vorgehen der Länder sicher zu stellen. Die Neuwahlen haben hier leider die Verhandlungen unterbrochen. Aber die Richtung zeichnet sich bereits ab:

Vorgesehen ist ein abgestuftes Prüfverfahren. Nach § 7 Absatz 3 Nr. 2 des Luftsicherheitsgesetzes darf die Luftsicherheitsbehörde Anfragen bei den Polizei- und den Verfassungsschutzbehörden der Länder stellen. Bei den weiteren Sicherheitsbehörden wie z. B. dem Bundeskriminalamt, dem Zollkriminalamt, dem Militärischen Abschirmdienst oder dem Bundesnachrichtendienst darf nur angefragt werden, soweit dies im Einzelfall erforderlich ist. Diese Erforderlichkeit unterliegt auch der gerichtlichen Überprüfung.

Vereinzelt wird ein unverhältnismäßiges Vorgehen der Luftsicherheitsbehörden beklagt. Die zuständige Facharbeitsgruppe meiner Fraktion hat das Bundesministerium des Innern bereits aufgefordert, im Rahmen der erforderlichen Rechtsverordnung eine Umsetzung der Zuverlässigkeitsüberprüfung unter strikter Wahrung des _Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes_ sicher zu stellen.

Die Gebühren für die Zuverlässigkeitsüberprüfungen liegen bei ca. € 25,-, was ich für akzeptabel halte. Es ist auch beabsichtigt, zukünftig die Wiederholungsprüfung nur alle 3 Jahre durchzuführen und nicht jährlich.

Bisher ist es so, dass der Zuverlässigkeitsüberprüfung ausnahmslos das gesamte fliegende Personal der Luftfahrtunternehmen und alle Beschäftigte auf unseren Verkehrsflughäfen bis zur Reinigungskraft unterworfen werden, ohne dass daran Kritik geübt wird. Deshalb bin ich nicht der Auffassung, dass die Ausdehnung der Zuverlässigkeitsüberprüfung auf Privatpiloten unverhältnismäßig ist oder dass dadurch Privatpiloten gegenüber bislang schon der Zuverlässigkeitsüberprüfung unterworfenen Personen benachteiligt werden.

Ich bitte daher um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen, auch soweit sie Privatpiloten betreffen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Axel Berg