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Frage von Monika S. •

Frage an Axel Berg von Monika S. bezüglich Gesundheit

Wird sich die Stellung der Schwerbehinderten bzw. generell von behinderten Menschen unter einer SPD-Regierung verschlechtern? Mit welchen Änderungen ist zu rechnen?

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Sehr gehrte Frau Schütz,

ganz sicher werden Schwerbehinderte bzw. generell behinderte Menschen unter einer SPD-Regierung nicht schlechter gestellt werden.

Ohne Zweifel ist die Frage, wie behinderte Menschen zukünftig leben, lernen und arbeiten können, von großer Bedeutung für unsere Gesellschaft. Gerade deshalb beschäftigen sich die Sozialdemokratische Partei Deutschlands und ihre Bundestagsfraktion seit einiger Zeit mit den Folgen des demografischen Wandels. Wir reden jedoch nicht nur darüber, sondern wir handeln bereits. Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen Karl Hermann Haack, MdB, hat einmal gesagt: "Der Marsch aus den Institutionen hat bereits begonnen."

An die bisherigen Erfolge unserer Politik für und mit Menschen mit Behinderungen wollen wir anknüpfen und sie fortführen.

Um nur einige Verbesserungen seit 1998 im Behindertenrecht zu nennen:

Das Ziel, Leistungen zur Teilhabe ´aus einer Hand´ zu ermöglichen, stand seit 1998 konsequent im Zentrum unserer behindertenpolitischen Arbeit. Die Schaffung des SGB IX im Jahre 2001 ist ein Meilenstein auf dem Weg zu diesem Ziel. Die Verfahren der Bedarfsermittlung und Bewilligung von Leistungen zur Teilhabe haben sich danach wesentlich verbessert und beschleunigt. Es trifft aber zu, dass der Vorrang des trägerspezifischen Leistungsrechts einer an den Interessen der Betroffenen orientierten Leistungserbringung oft im Wege steht. Deshalb haben wir uns intensiv für eine Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und eine Fortentwicklung des Rechts der Teilhabe eingesetzt, insbesondere durch Initiierung des ´Eckpunktepapiers der Koalitionsarbeitsgruppe Menschen mit Behinderungen zur Fortentwicklung des SGB IX´ und den darauf basierenden Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen ´Die Erfolge in der Politik für behinderte Menschen nutzen -Teilhabe und Selbstbestimmung weiter stärken´. In diesen Dokumenten wird unter anderem die Stärkung des Persönlichen Budgets und die Stärkung der Kompetenzen der Servicestellen gefordert sowie eine effektivere Koordinierung des Leistungsgeschehens durch Schaffung wirksamer Gremien auf Landes- wie auf Bundesebene unter echter Einbeziehung der Verbände der Betroffenen.

Eckpunktepapier und Entschließungsantrag bilden eine gute Grundlage für eine teilhabeorientierte Behindertenpolitik, die wir gemeinsam mit den Verbänden behinderter Menschen in der nächsten Legislaturperiode fortsetzen wollen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist das 2004 verabschiedete Gesetz zur Gleichstellung am Arbeitsmarkt.

Die Integration von behinderten Menschen in die Gesellschaft ist erst mit der beruflichen Eingliederung vollendet. Unser Land befindet sich gegenwärtig in einer schwierigen Arbeitsmarktsituation. Hiervon sind behinderte Menschen besonders betroffen. Deswegen haben die Bundesregierung und die SPD-Fraktion seit 1998 die aktive Förderung der Beschäftigungschancen behinderter Menschen stets als Schwerpunktthema angesehen.

Auch die Ausweitung und Verbesserung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen muss weiterhin ein zentrales Anliegen der neuen Bundesregierung bleiben. Dies gilt auch besonders vor dem Hintergrund der Herausforderungen der Globalisierung, des schnellen technischen und wirtschaftlichen Wandels und der demographischen Entwicklung.

Die durch das Gesetz zur Verbesserung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen vom 23. April 2004 geschaffenen Instrumente müssen konsequent genutzt werden. Mit der Initiative ´job - Jobs ohne Barrieren´ sollen alle, die für die Beschäftigung behinderter Menschen Verantwortung tragen, trotz der schwierigen Arbeitsmarktlage durch gute Beispiele Zeichen für Ausbildung und Beschäftigung und für betriebliche Prävention setzen. Weitere gesetzliche Maßnahmen in diesem Bereich halten wir derzeit weder für erforderlich noch für durchsetzbar. Nun sind auch die privaten und die kommunalen Arbeitgeber ebenso wie die der Landesebene gefragt.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) als Träger der beruflichen Rehabilitation hat in der Förderung der Teilhabe behinderter und schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben eine wichtige arbeitsmarkt- und gesellschaftspolitische Verpflichtung.

Der Erfolg arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben ist in besonderem Maße von lokalen und zielgruppenspezifischen Erfahrungen und regionalen Vernetzungen abhängig. Die Bundesagentur hat als Träger von Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben die Aufgabe, die Qualität und Kontinuität der Leistungen zur Berufsbildung und beruflichen Eingliederung für die betroffenen Menschen sicherzustellen. Auch bei veränderten geschäftspolitischen Zielen der BA muss ihr sozialpolitischer Auftrag zur angemessenen Teilhabegewährung weiterhin Bestand haben.

Probleme werden derzeit bei der Umsetzung der großen Arbeitsmarktreform im Hinblick auf die notwendige Leistungserbringung zur Teilhabe behinderter Menschen gesehen. Um eine reibungslose Förderung zu gewährleisten, ist auch eine bessere Abstimmung des SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) mit dem SGB III (Arbeitsförderung) und dem SGB IX (Rehabilitation) erforderlich.

Hier werden wir weitere gesetzliche Maßnahmen zur Koordinierung der Leistungen anstreben.

Auch im Bereich der Gesundheitsvorsorge haben wir einiges für behinderte Menschen getan: Mit den GKV-Reformen von 2000 und 2003 haben wir wichtige strukturelle Verbesserungen auf den Weg gebracht, insbesondere eine stärkere Qualitätsorientierung der Leistungen und die Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten und ihrer Organisationen. Als besonders wichtiger Punkte sind die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Chronikerprogramme und integrierte Versorgung sowie die Einführung der Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss und in anderen Entscheidungsprozessen der Selbstverwaltung hervorzuheben. Diese Patientenorientierung muss auch bei allen weiteren Maßnahmen im Rahmen der GKV im Mittelpunkt stehen.

Deshalb wollen wir auch die solidarische gesetzliche Krankenversicherung mit einem umfassenden Anspruch des einzelnen Menschen auf Gesundheitsversorgung unabhängig von Ursache und Schwere der Erkrankung erhalten. Mit dem Konzept der Bürgerversicherung soll dieser Solidaritätsgedanke gestärkt werden. Gerade für behinderte Menschen bietet die Bürgerversicherung Chancen. Sie schafft einen Zugang zur solidarischen Krankenversicherung auch für Menschen, die nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind und als behinderte Menschen bislang Probleme mit privaten Versicherungen hatten, beispielsweise Selbständige und Beamte.

Sie sehen also bereits an den ausgewählten Beispielen, die längst noch nicht alle - bereits seit 1998 von der rot-grünen Bundesregierung - umgesetzten Verbesserungen für behinderte Menschen aufzeigen, und anhand der angesprochenen Vorhaben für die nächsten vier Jahre, falls wir wieder gewählt werden sollten, dass eine SPD-Regierung sich auch weiterhin um eine Besserstellung der behinderten Menschen in unserem Land bemühen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Axel Berg MdB