
(...) Eine „Goldene Aktie“ für das Land kann aus meiner Sicht nicht die im Börsengesetz geregelte Börsenaufsicht durch die zuständige oberste Landesbehörde ersetzen. Diese Bundesregelung eröffnet dem Land ausreichende Möglichkeiten, die Durchführung und angemessene Fortentwicklung des Börsenbetriebs am Finanzplatz Frankfurt a. (...)