In Hessen und den Ländern gibt es noch laufende Tarifverträge bis Ende 2023. Diese sehen die Inflationsausgleichspauschale nicht vor.
Insgesamt betrachtet sehe ich insofern keinen Widerspruch zwischen den absolut unterstützenswerten Zielen von gemeinnützigen Vereinen, die Wanderveranstaltungen organisieren, und den moderaten Gebühren, die zur Kostendeckung des damit verbundenen Verwaltungsaufwandes bei größeren Veranstaltungen erhoben werden.
Hessen hat sich bewusst gegen die optionale pauschale Beihilfe entschieden, da diese sich für die Betroffenen in der Regel als nachteilig und für den Landeshaushalt als belastend erweist.
Neben der Erforschung noch besserer Behandlungs- und Rehabilitationsmethoden für Patientinnen und Patienten mit Post-COVID Symptomen sollen die aus der Versorgung der Patientinnen und Patienten gewonnen Daten und Bioproben in einer Datenbank gesammelt werden, um Analysen zur Erfassung relevanter und therapeutisch adressierbarer „Post-COVID-Signaturen“ zu erlauben.
Die Umsetzung von Maßnahmen gegen nicht in Deutschland ansässige Anbieter stellen jedoch zum einen technisch besondere Herausforderungen dar, zum anderen gibt es verfassungsrechtliche Grenzen
Vor diesem Hintergrund und dieser sehr besonderen Lage ist es richtig, dass der Bundeswehretat aufgestockt wird.