Frage an Astrid Timmermann-Fechter von Sandra W. bezüglich Umwelt
Sehr geehrte Frau Timmermann-Fechter,
im Kandidatencheck lehnen Sie es ab, energieintensive Betriebe stärker an den Kosten der Energiewende zu beteiligen. Ihre Begründung lautete u.a., dass damit die Wettbewerbsfähigkeit gefährdet wäre. Meiner Meinung nach sehe ich in Ihrer Begründung einen Widerspruch per se.
Nun verstehe ich unter Wettbewerbsfähigkeit in einer Marktwirtschaft, dass jeder Dienstleister und Produzent an gleiche Bedingungen gebunden ist, so z.B. auch beim Verbrauch von Ressourcen und Energie: wer wenig verbraucht zahlt weniger für Einkauf von Energie und Ausgangsmaterial. Das ist ganz normal und in jedem normalen haushalt bei der Stromabrechnung so. Nun wollen Sie da aber eine Ausnahme machen und bestimmte Unternehmen bevorzugen und sie eben nicht dafür zahlen lassen was sie verbrauchen. Damit schaffen Sie nicht nur eine Wettbewerbsverfälschung sondern sogar einen Wettbewerbsvorteil für diese energieintensiven Unternehmen. Sind Unternehmen überhaupt noch "wettbewerbsfähig", wenn sie die Kosten für ihr Energieaufkommen nicht wie jedes andere Unternehmen auch nicht aufbringen können?
Ihnen ist sicher klar, dass die Energiewende unumgänglich ist und nicht nur auf Kosten der Normalbürger umgesetzt werden kann. Zur Energiewende gehört auch, Stromverbrauch herunterzufahren und damit Kosten zu senken sowie innovative Konzepte zu entwickeln, wie diese Energieeinsparungen zu erreichen sind. Diese Konzepte können weder Sie, noch Ihre Partei, sondern nur die energieintensiven Betriebe vor Ort selbst entwickeln.
Meine Frage an Sie: Wie wollen Sie einen Anreiz für diese Unternehmen schaffen, sich über Energiesparmaßenahmen überhaupt Gedanken zu machen und tragfähige Konzepte zu entwickeln, obwohl sie das durch Ihre Auffassung von "Wettbewerbsfähigkeit" und dadurch, dass sie von den entstehenden höheren Kosten ausgenommen sind, gar nicht nötig haben?
Sehr geehrte Frau Wolter,
Die EEG-Umlage benachteiligt deutsche Unternehmen im Wettbewerb. Die Krux ist, dass die damalige Rot-Grüne Bundesregierung mit dem planwirtschaftlich angelegten EEG für Wettbewerbsnachteile auf Jahrzehnte gesorgt hat.
Selten wurde dem Standort Deutschland so nachhaltig geschadet wie durch die EEG-Umlage.
Im Übrigen werden nicht nur die energieintensiven Großkonzerne entlastet sondern durch die CDU nun auch mittelständische Betriebe. Dies wurde durch die Absenkung des Grenzverbrauchs von 10 GWh auf 1 GWh erreicht.
Selbstverständlich geht es darüber hinaus um das Entwickeln intelligenter Energiekonzepte. Allerdings hat die damalige Rot-Grüne Bundesregierung den Anreiz auf Jahrzehnte gebremst, das die Förderungen gesetzlich festgeschrieben sind. Diese Besitzstandswahrungsmentalität gilt es aufzubrechen. Die EEG- Umlage muss in der nächsten Legislaturperiode novelliert werden.
Herzliche Grüße
Astrid Timmermann-Fechter