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Frage von Leo A. •

Frage an Astrid Klug von Leo A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Wie ich bedauerlicherweise feststellen musste haben sie am 9.11. der umstrittenen VDS zugestimmt, trotz das es klare Urteil dagegen gibt, z.B. das Urteil von Holger Voss, das genau besagt das eine VDS bei einer Internet Flatrate unzulässig ist. Es liegt auch noch kein Urteil des Europäischen Gerichtshofs wegen der Klage von Irland vor, die aber in den kommenden Monaten erwartet wird. Hiermit steht die größte Verfassungsbeschwerde die je dem Bundesverfassungsgericht vorlage mit über 7000 Teilnehmer bevor. Quelle: www.heise.de/newsticker/meldung/98718

Immerhin geht das Gesetz laut des Bundesdatenschutzbeauftragen Zitat aus www.heise.de/newsticker/meldung/98760 " Peter Schaar, über die vorgaben der EU-Richtlinie hinaus, insbesondere bei der Verwendung der Daten für weniger schwere Straftaten und ihre Übermittlung an die Nachrichtendienste und Ordnungsbehörden. Im Gegensatz zur Polizei werde diesen sogar „ohne richterliche Prüfung ein Zugriff" auf die Datenberge gestattet."

zitat aus www.heise.de/newsticker/meldung/98652 Arndt Groth, BVDW-Präsident schätzt gesetzt angesichts der "enormen Tragweite des geplanten Gesetzes" als "grob fahrlässig" ein. Denn mit der anstehenden Ratifizierung der Cybercrime-Konvention des Europarates würden die in Deutschland erhobenen Daten grundsätzlich auch weiteren 52 Staaten in Europa und weltweit zur Verfügung stehen. Man wäre verpflichtet, unverzüglich jeder Anforderung von Kommunikationsdaten durch ausländische Ermittlungsbehörden Folge zu leisten. Damit wäre zugleich jedwede rechtsstaatliche Sicherung der Datenhoheit ausgehebelt. Zudem seien die Effekte der geplanten Vorratsdatenspeicherung für die Reduzierung der Kriminalitätsrate sowie den Schutz der Bürger vor Rechtsverletzungen im Internet selbst nach Einschätzung des Bundeskriminalamts äußerst zweifelhaft."

Daher interessieren mich ihre Beweggründe die Sie dazu bewegt haben diesem Gesetz zuzustimmen.

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