Frage an Astrid Klug von Gotthard S. bezüglich Verbraucherschutz
Würden Sie eine Gesetzesinitiative unterstützen, die diejenigen Unternehmen, die sich telefonisch nur über höherpreisige Sondernummern (0180, 0137, 0700 etc.) erreichen lassen wollen, dazu verpflichten, mit ihrer Telefonnumer in der Werbung und durch Ansage vor jeder Verbindung denjenigen Preisanteil zwingend anzugeben, der ihnen selbst bei Anrufen durch ihren jeweiligen Provider als Geldwert vergütet wird ?
Dadurch würde für den Verbraucher bei jedem Telefonat deutlich, daß seine Telefonkosten nämlich zum (größeren) Teil dem Angerufenen die Taschen füllen. (über den Beitrag für die jeweilige Telefongesellschaft hinaus)
Bitte beachten Sie, daß dieser Vorschlag zusätzlich zu der bestehenden Regelung für die ´großen´ Abzocker mit 0900 Nummern auch die ´kleinen´ Abzocker entlarvt.
Danke für Ihre Antwort (auch wenn sie länger dauert)