Frage an Astrid Klug von Friedel_Alt U. bezüglich Recht
1. Welchen Beruf üben Sie zurzeit aus?
2. In welchen Vorständen, Aufsichts-, Verwaltungs- oder Beiräten oder sonstigen Gremien eines Unternehmens, einer Vereinigung oder einer Körperschaft beliebiger Rechtsform sind Sie tätig (Tätigkeiten und Funktionen mit Vergütung, Aufwandsentschädigung o. ä. sowie ehrenamtliche Tätigkeiten und Funktionen)?
3. Werden Sie, wenn Sie in den 16. Bundestag gewählt werden, Ihren Beruf weiter ausüben, wenn ja in welcher Form?
4. Werden Sie als Bundestagsabgeordnete/r zu Beginn der 16. Legislaturperiode der unveränderten Übernahme der vom 15. Deutschen Bundestag am 30. Juni 2005 geänderten und verschärften Verhaltensregeln zustimmen?
Sehr geehrter Herr Alt,
ich bin seit 2002 Mitglied des Bundestages. Davor war ich zehn Jahre Leiterin des Amtes für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in der Kreisverwaltung des Saarpfalz-Kreises. Von Beruf bin ich Dipl.-Bibliothekarin.
Ich übe parallel zu meinem Abgeordnetenmandat keine Nebentätigkeit aus und habe dies auch für die Zukunft nicht vor. Ehrenamtlich engagiere ich mich in verschiedenen Organisationen. Ich bin stellvertretendes Aufsichtsratsmitglied der "Saarpfalz-Werkstatt für angepasste Arbeit (SWA) gGmbH", eine Einrichtung der Lebenshilfe Saarpfalz. Ich gehöre dem Kuratorium der Deutschen Humanitären Stiftung und dem Beirat der Gesellschaft für Nachhaltigkeit, Neue Umweltökonomie und nachhaltigkeitsgerechtes Umweltrecht e.V.an. Für all diese Funktionen werden weder Vergütungen noch Aufwandsentschädigungen gezahlt.
Als Abgeordnete vertrete ich selbstverständlich Interessen im Bundestag - zum Beispiel die Interessen von Menschen und Unternehmen meines Wahkreises. Dafür bin ich gewählt. Wichtig ist, dass ich meine Entscheidungen frei und aus Überzeugung treffe und sie nicht von Geldzuwendungen oder Abhängigkeiten beeinflusst sind. Wählerinnen und Wähler haben ein Recht zu wissen, wessen Interessen ein Abgeordneter oder eine Abgeordnete vertritt und wie Entscheidungen zustande kommen.
Deshalb habe ich mich bereits in der bisherigen Legislaturperiode für mehr Transparenz und klare Verhaltensregeln eingesetzt und will das natürlich auch weiter tun.
Auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion hat der Deutsche Bundestag eine Änderung des Abgeordnetengesetzes und der Verhaltensregeln für Abgeordnete beschlossen. Damit ist klargestellt, dass die Wahrnehmung des Bundestagsmandates im Mittelpunkt der Tätigkeit von Abgeordneten stehen muss. Was bei mir schon immer der Fall war.
Die Anzeigepflichten gegenüber dem Bundestagspräsidenten wurden erweitert.
Die Höhe von Nebeneinkünften sind künftig in pauschalierter Form offenzulegen und es wird ein Sanktionssystem eingeführt. Meine eigenen Einkünfte lege ich als "Gläserne Abgeordnete" auf meiner Website www.astrid-klug.de offen.
Freundliche Grüße
Astrid Klug