Astrid Jantz
CDU
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Frage von Andrea H. •

Frage an Astrid Jantz von Andrea H. bezüglich Recht

Liebe Frau Jantz,

Wie wollen sie mit den Jugendlichen umgehen, die kriminell geworden sind? Ich lese fast schon regelmäßig in den Tageszeitungen über Straftaten von jungen Menschen unter 18 Jahren. Ich finde, dass hat sich in den letzten Jahren extrem gesteigert. Wie soll mit diesem Problem umgegangen werden?

Viele Grüße

Andrea Hofmann

Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Hofmann,

vielen Dank für Ihre Frage.

Vorweg möchte ich darauf entgegnen, dass es für mich am allerwichtigsten erscheint, der steigenden Zahl von straffällig gewordenen Jugendlichen mit präventiven Angeboten zu begegnen. Hier sind nicht zuletzt alle gesellschaftlichen Verantwortungsträger aufgerufen - vom Elternhaus über die Politik bis hin zur Schule, Trägern der Jugend- und Sozialarbeit und anderen Akteuren - im Bereich der Prävention einen Schwerpunkt zu setzen. Prävention muss so früh wie möglich einsetzen, um rechtzeitig Wege der Konfliktlösung anzubieten. Das genaue Gegenteil praktiziert jedoch seit Jahren der Rot-Rote Senat, in dem er insbesondere im Jugendbereich drastische Kürzungen vorgenommen hat und über 40 % im Bereich der Hilfen zur Erziehung gestrichen hat. Dies habe ich bereits in anderen Antworten in diesem Forum näher ausgeführt.

Im Bezug auf den Umgang mit straffällig gewordenen Jugendlichen kommt es aus meiner Sicht auf eine schnelle Reaktion von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten an. Die Strafe muss auf dem Fuße folgen. Die Möglichkeiten einer schnellen richterlichen Vorführung (beschleunigtes Verfahren) sind zu intensivieren. Die CDU spricht sich dafür aus, erzieherische Maßnahmen als Formen der Sanktion, insbesondere den Täter-Opfer-Ausgleich und die Schadenswiedergutmachung, stärker zu nutzen und weiter auszubauen.

Heranwachsende zwischen 18 und 21 handeln - von wenigen Ausnahmen abgesehen - wie Erwachsene und müssen auch so bestraft werden. Das Erwachsenstrafrecht muss daher der Normalfall, das Jugendstrafrecht der Ausnahmefall sein.

Die Behandlung straffällig gewordener Jugendlicher ist zu verbessern, etwa durch die Einführung eines "Warnschussarrests", durch Fahrverbote und die Einführung von Meldepflichten. Die Höchststrafe im Jugendstrafrecht sollte von 10 auf 15 Jahre angehoben werden. Auch sollte eine Sicherungsverwahrung für besonders gefährliche Täter in der Altersgruppe von 18 bis 21 Jahren in Erwägung gezogen werden.

Auch kriminellen Jugendlichen muss klar waren, dass die von ihnen verübten Straftaten Konsequenzen nach sich ziehen.

Zudem ist auch in Berlin die geschlossene Heimunterbringung für hochgradig gefährliche und kriminelle Kinder ist im Rahmen erzieherischer und therapeutischer Konzepte zu ermöglichen. Hier muss der Schutz der Allgemeinheit vor dieser Tätergruppe gewährleistet werden.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben.
Beste Grüße,
Ihre

Astrid B. Jantz