Frage an Astrid Jantz von Silke G. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Jantz,
Silke Großkopf aus Ihrem Wahlkreis bittet in der Sendung "Die RadioFritzen am Nachmittag" auf Radio Fritz um Stellungnahme zu folgenden Fragen:
- Wie sieht nach Ihren Vorstellungen die Zukunft der MAE-Jobs aus?
- Warum können Arbeitslose sich nicht mehr als 100 Euro dazu verdienen, ohne dass davon kaum etwas übrig bleibt?
Hintergrund: Rund 17 Prozent der Berlinerinnen und Berliner, knapp 300.000 Menschen in dieser Stadt haben keine Arbeit - rund 36.000 davon sind unter 25 Jahren.
Original-Beitrag auf Radio Fritz
Mit freundlichen Grüßen
Radio Fritz (i. A. von Silke Großkopf)
Sehr geehrte Frau Großkopf,
vielen Dank für Ihre Frage. MAE Jobs haben die Aufgabe, solche Bezieher von ALGII, die schon länger, d.h. mehrere Jahre, nicht mehr in einer Besacgäftigung waren(sog.arbeitsmarktferne Personen), wieder an die Anforderungen eines Arbeitsplatzes im ersten Arbeitsmarkt heranzuführen. Es geht also in erster Linie darum, dass sich der Maßnahmeteilnehmer wieder an einen geregelten Arbeitstag gewöhnt, seine Teamfähigkeit und soziale Kommunikation entwickelt wird, Arbeitsaufträge ausgeführt und abgerechnet werden etc. Erst an zweiter Stelle kommt die Wiederherstellung ursprünglich vorhandener beruflicher Fähigkeiten. Soweit die Theorie. In der Praxis werden die Teilnehmer vorrangig unter dem Gesichtspunkt ausgewählt, ihre Leistungs- und Einsatzbereitschaft (Mitwirkungspflicht)zu testen. Größtes Problem der MAE-Thematik ist, dass nach Ablauf der Maßnahme keineswegs ein Arbeitsplatz angeboten werden kann (was bei 17% Arbeitslosigkeit kein Wunder ist), sondern die Teilnehmer zwangsläufig recht schnell wieder in den vorherigen Zustand/Trott verfallen. Ein Lösungsansatz wäre die Schaffung eines geschützten "3." Arbeitsmarktes für solche Personen, die eher keine Chance am ersten Arbeitsmarkt haben (z.B. durch Zusammenlegung des ALGII + Kosten der Unterkunft + ein Zuschuss in Höhe der MAE-Aufwandsentschädigung d.h. 1,50¤) sowie eine Ergänzung des Lohnes aus geringbezahlter Beschäftigung (Einkommenszuschuss)für solche Leistungsbezieher, die nur deshalb keinen Job haben, weil ihnen für höherwertige Tätigkeiten die Voraussetzungen fehlen und bei geringbezahlten Tätigkeiten die Bereitschaft zur Ausübung einer solchen eher fehlt.
Zu 2
Aufgabe des ALGII ist es, sicherzustellen, dass ein Leistungsbezieher eine bestimmte Einkommensgrenze nicht unterschreitet. Damit soll ein Existenzminimum gewahrt sein. Es ist nicht Aufgabe des Staates, aus Steuermitteln Bezieher von ALGII besser zu stellen als Personen, die keinen Anspruch auf ALGII haben, denn das wäre die Folge, wenn der Vorschlag aufgegriffen würde, die Zuverdienstgrenzen anzuheben. Die Leistung des Staates hat Nachrang zur Leistung des Einzelnen.
Erst, wenn es dem Betroffenen nicht möglich ist, durch eigene Erwerbstätigkeit sein Existenzminimum zu sichern, greift die Unterstützung der Solidargemeinschaft in Form von staatlicher Leistung. Je höher das Einkommen des Einzelnen, um so geringer der staatliche Zuschuss. Erst kommt die Leistung des Einzelnen, dann die des Staates,das ist das dem Hilfesystem zu Grunde liegende Prinzip.
Viele Grüße,
Astrid B. Jantz