Frage an Astrid Hennies von Elisabeth J. bezüglich Soziale Sicherung
Guten Tag Frau Hennies,
ich habe aus aktuellem Anlass (mein Vater ist 91 Jahre alt) eine die Senioren betreffende Frage:
Gibt es von der SPD Initiativen, um die bürokratischen Lasten für Rentner und Pensionäre zu erleichtern? Die Notwendigkeit nun auch noch eine Steuererklärung abgeben zu müssen überfordert denke ich nicht nur meinen Vater.
Ich danke Ihnen für eine Antwort
MfG
Lisa Jalbert
Sehr geehrte Frau J.,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage.
Da Ihre Frage Bundesrecht betrifft, habe ich mich für deren Beantwortung an die Wandsbeker SPD-Bundestagsabgeordnete Aydan Özoguz gewandt. Seitens der SPD-Bundestagsfraktion liegt uns jetzt eine Antwort vor.
Das Alterseinkünftegesetz ist seit dem 1. Januar 2005 in Kraft. Demnach gilt bei Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung die nachgelagerte Besteuerung. Sobald Rentnerinnen oder Rentner mit ihrem Jahreseinkommen über dem steuerfreien Grundfreibetrag liegen, müssen sie Steuern zahlen. Dieser Grundfreibetrag wird vom Gesetzgeber regelmäßig angepasst. Für 2017 liegt der Grundfreibetrag bspw. für Ledige bei 8.820 Euro und für Verheiratete bei 17.640 Euro.
Aktuell müssen Rentner zudem nur einen Teil der Rente versteuern. Der Teil der Rente, der nicht versteuert werden muss, wird Rentenfreibetrag genannt. Dieser Rentenfreibetrag richtet sich nach dem Jahr des Renteneintritts und bleibt auch in den Folgejahren unverändert. Wer vor 2005 in Rente gegangen ist muss demnach 50 Prozent seiner Rente versteuern. Aktuell müssen 74 Prozent der Rente versteuert werden. Wer ab 2040 in Rente geht, wird 100 Prozent seiner Rente versteuern müssen.
Wichtig ist, dass jede Rentnerin und jeder Rentner eine Steuererklärung abgeben muss, wenn das Finanzamt ihn dazu auffordert, da das Finanzamt ansonsten die steuerliche Situation schätzt.
Eine Änderung dieses Verfahrens ist nicht vorgesehen.
Es bleibt dabei, dass auch Rentnerinnen und Rentner eine Steuerklärung abgeben müssen. Grund ist, dass die Steuerpflicht grundsätzlich nicht an das Lebensalter gebunden ist. Daher ist eine Steuerfreiheit ab einem bestimmten Alter nicht möglich und sie wäre auch – unserer Ansicht nach – nicht gerecht.
Wer sich bei der Abgabe seiner Steuererklärung aus Altersgründen überfordert fühlt, bzw. dessen Angehörige diese Aufgabe nicht erledigen können oder wollen, kann jederzeit die Hilfe von Steuerberatern oder Lohnsteuer-Hilfevereinen in Anspruch nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Astrid Hennies