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Astrid Freudenstein
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Frage von Heike R. •

Frage an Astrid Freudenstein von Heike R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Dr. Freudenstein,

ich habe zunemend den Eindruck, Deutschland, vor allen aber die Kanzlerin, verliert sich in einem nationalchauvinistischen Ego-Trip, auf dem anderen gerne schnappende Belehrungen in Sachen Migration und Humanität erteilt werden.
Dafür wird Polen, auch auf Betreiben eines deutschen EU-Kommissars, unter Aufsicht gestellt, unter anderem wegen angeblicher Verstöße gegen rechtsstaatliche Prinzipien bei einem neuen Mediengesetz. Wie viel Geschichtsvergessenheit ist nötig, um nicht zu begreifen, was die Botschaft, von einen "deutschen Kommissar unter Aufsicht" gestellt zu werden auslöst, in einem Land wie Polen, das mit Deutschland nicht gerade gute Erfahrungen gemacht hat? Einem Land, das man doch zur Bewältigung der Flüchtlingskrise dringend braucht!
1. Frau Dr. Freudenstein, weshalb stellt der traditionell regierungelenkte Staatsrundfunk in Frankreich (quelle: http://www.stern.de/politik/deutschland/fluechtlinge--angela-merkel---die-zeit-der-kanzlerin-laeuft-ab-6656136.html ) für die deutsche Kanzlerin kein größeres rechtsstaatliches Problem dar???

2. Die Kanzlerin äußert sich massiv, zu recht, gegen fremdenfeindliche Auswüchse, vor allen in Sachsen. Sie äußert sich massiv, zunehmend hilflos, zur Politik unserer europäischen Partner. Wo bleibt Merkels offene Kritik oder Stellungnahme zu den rassistischen Äußerungen von Donal Trump, immerhin ggf. künftiger Präsident unseres mächtigsten Verbündeten, zumal kleine AfD Mitglieder ja auch öffentlich angefeindet werden?
3. Ich persönlich sehe es so, dass Frau Merkel in Europa viel Porzellan zerschlagen hat. Wieviel deutsche Steuermilliarden wird uns dies dann kosten??? Weshalb wird Frau Merkel nicht wegen ihrer Rechtsbrüche (Dublin,Paragraf 18 Asyl(verfahrens)gesetz, Paragrafen 15 und 96 Aufenthaltsgesetz)herangezogen???

Heike Rogall

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Rogall,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Ihre ersten beiden Fragen kann Ihnen nur die Bundeskanzlerin selbst beantworten. Die dritte Frage ist unbestimmt und hypothetisch. Sie beruht beispielsweise auf der Annahme, dass die Bundeskanzlerin Recht gebrochen hätte. Selbst wenn dem so wäre, könnte ich Ihnen die Frage nicht beantworten, weil ich nicht Teil der dafür zuständigen Judikative bin.

Mit freundlichen Grüßen

Astrid Freudenstein, MdB