Frage an Astrid Freudenstein von Jürgen S. bezüglich Kultur
Sehr geehrte Frau Dr. Freudenstein,
in Ihrer Eigenschaft als Mitglied im Bundestagsausschuss für Kultur und Medien möchte ich Sie fragen, warum in Deutschland hinsichtlich dem Kulturgutschutzgesetz so ein (in meinen Augen extremer) Übereifer an den Tag gelegt wird?
Warum müssen wir die Österreicher diesbezüglich noch mächtig toppen?
Ich verlinke zu dem österreichischen Entwurf.
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/I/I_00880/fname_482401.pdf
Link hinsichtlich der ursprünglichen Seite.
https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2015/PK1306/
Müssen wir immer so übertreiben? Sollte man nicht auch einmal die Interessen von Millionen kleinen Sammlern/Wählern auch analysieren statt international nur den Musterschüler herauszukehren?
Haben Politiker nicht ihr Mandat vom Bürger erhalten und sollten daher als Anwalt des Bürgers die Interessen von diesem vertreten? Ist das mittlerweile vielerorts in Vergessenheit geraten?
Ist Ihnen klar das es bei diesem Gesetz nicht nur um nationales Kulturgut geht, sondern vieler Trödel und Massenware der Alltagskultur oftmals unter die Definition "archäologisches Kulturgut" mit der Folge Wertgrenze null fällt? Haben Sie wirklich realisiert, ob ein solches Gesez überhaupt anwendbar ist?
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Schmidt
Sehr geehrter Herr Schmidt,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Staatsministerin für Kultur und Medien hat einen offiziellen Gesetzentwurf vorgelegt. Dieser wurde vor zwei Wochen im Kabinett beschlossen und wird nun dem Bundesrat zugeleitet. Erst danach ist es an uns Bundestagsabgeordneten, uns tiefer mit dem Entwurf zu befassen. Sie können davon ausgehen, dass wir das Gesetz intensiv beraten werden und dabei auch Expertise von außen einholen werden – im Frühjahr.
Ich bin aber zuversichtlich, dass wir auf der Grundlage des vorgelegten Gesetzentwurfs zu einem für alle Seiten guten Gesetz kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Astrid Freudenstein, MdB