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Astrid Freudenstein
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Frage von Anna B. •

Frage an Astrid Freudenstein von Anna B. bezüglich Soziale Sicherung

Guten Tag Frau Freudenstein,

am 01.10.15 stimmt der Bundestag über die Abschaffung aller Sanktionen im SGB II und XII ab.

In diesem Zusammenhang habe ich heute ein Interview über Ralph Boes gehört, der gegen u. aufgrund von Hartz IV hungert. https://www.youtube.com/watch?v=ni-eyM9K294&feature=youtu.be

Sehr viele Arbeitslose finden keine Arbeit mehr, die ihren Fähigkeiten entspricht. Kinder verarmen u. wachsen in Angst auf.
Diese Menschen möchten selbstverantwortlich handeln, um eine für sie geeignete Arbeit zu finden. Sie brauchen dazu all ihre Kraft u. die Hilfe des Jobcenters als Ansprechpartner.

Hartz IV Sanktionen, wie sie immer noch in Deutschland praktiziert werden haben schwerwiegende Folgen: Menschen sind ohne Strom u. frieren in ihren Wohnungen. Am gesellschaftlichen Leben können viele nicht mehr teilnehmen. Hunger in Deutschland! Das muss man sich mal vorstellen. Essensgutscheine, die eine KANN-Leistung sind u. mit denen der Sanktionierte würdelos betteln gehen muss. Wo gibts denn so was! Dass ein Mensch, der kein Selbstwertgefühl mehr hat auch keine Arbeit verrichten kann ist uns allen klar.
Sicherlich gibt es auch sogenannte "Sozialschmarotzer". Diese findet man jedoch in allen sozialen Schichten (Steuerbetrug, Leiharbeitsfirmen, usw. usf.)
NEIN, einem Menschen, der am Existenzminimum lebt auch dieses noch zu kürzen, oder gar ganz zu streichen ist mit meinem Gewissen und mit unserem Grundgesetz auf gar keinen Fall vereinbar. Und zwar egal aus welchen Gründen. Da gibt es nichts zu deuteln.

Wäre es nicht produktiver diejenigen, die sich besonders um Arbeit bemühen zu belohnen? So jedenfalls habe ich es als Mutter bei meinen Kindern mit Erfolg angewandt.

"Die Würde des Menschen ist unantastbar" Ist dies nicht wichtig für den Frieden und die Ruhe, der wieder in unser Land einkehren soll, auch mit den Flüchtlingen?

Wie ist ihre Haltung zu den Sanktionen in Hartz IV und wie werden Sie am 01.10.15 im Bundestag abstimmen?

Freundliche Grüße

A. Becker

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Becker,

Menschen, die auf unterschiedliche Weise in Not geraten, erhalten staatliche Unterstützung. So wird ihnen insbesondere der Regelbedarf gewährt. Neben dem Bedarf für Wohnen, der Hauptbestandteil zur Sicherung des Lebensunterhalts ist, umfasst der Regelbedarf Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie sowie persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens.

Zusätzlich sollen durch die Leistungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) erwerbsfähige Leistungsberechtige bei der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit unterstützt werden. Dies wiederum kann dazu führen, dass Betroffene ihren Lebensunterhalt selbstständig bestreiten können. Das ist das Ziel unserer Arbeitsmarktpolitik.

Die Unterstützungsmöglichkeiten sind damit an Forderungen verknüpft. Das sogenannte „Prinzip des Förderns und Forderns“ drückt damit aus, dass eine leistungsberechtigte Person, die mit dem Geld der Gemeinschaft in einer Notsituation unterstützt wird, mithelfen muss, ihre Situation zu verbessern. Das Einfordern von eigenen Anstrengungen zählt zu den Grundprinzipien bedarfsabhängiger und am Fürsorgeprinzip orientierter Sozialleistungen. Dieser Selbsthilfegrundsatz ist gesellschaftlich anerkannt und auch verfassungsrechtlich begründbar. Die Mitwirkung von Leistungsberechtigten ist ein allgemeines Prinzip im Sozialleistungsrecht. Wiederholte Verstöße gegen die Selbsthilfe führen daher zu Sanktionen.

Die bestehenden Sanktionsregelungen verstoßen weder gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums noch gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Um dies zu gewährleisten, ist nach der bestehenden Rechtslage vorgesehen, Sachleistungen oder geldwerte Leistungen – etwa durch Ausgabe von Lebensmittelgutscheinen – zu erbringen.

Solidarität versteht sich als Einstehen für andere in unverschuldeten Notlagen, aber nicht als eine dauerhafte Subventionierung. Wir wollen die Spirale vermeiden, die durch eine bedingungslose Sozialleistung zwangsläufig in die Abhängigkeit vom sozialen Transfersystem führt. Vielmehr besteht unser Ziel darin, Menschen durch ihr eigenes Tun eine Perspektive zu geben. Ich habe daher am 01. Oktober 2015 im Bundestag gegen die Forderungen der Oppositionsfraktionen gestimmt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Astrid Freudenstein, MdB