Der Ausschluss von Kindern und Jugendlichen vom sozialen Leben durch 2G-Corona-Maßnahmen kann zu langfristigen Schäden führen. Hätten Sie das bei der Gesetzgebung nicht verhindern müssen?
Sehr geehrter Herr V.,
vielen Dank für Ihre Frage. Bitte entschuldigen Sie meine späte Antwort, die einer längeren Erkrankung und einem operativen Eingriff geschuldet ist.
Wir wissen, dass Familien und insbesondere Kinder sowie Jugendliche, in besonderem Ausmaß von den Maßnahmen während der Corona-Pandemie betroffen sind. Es gab nicht nur Einschränkungen im Bildungsbereich, auch Sport-, Kultur- und Freizeitangebote waren begrenzt wahrnehmbar.
In der letzten Legislaturperiode haben wir eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um die Folgen der Pandemie für Kinder und Jugendliche abzufedern. So haben wir rund 50 Millionen Euro für Urlaube in einer Familienferienstätte zur Verfügung gestellt, um Familien eine „Corona-Auszeit“ zu ermöglichen. Weiterhin wurde das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ zur Förderung der sprachlichen Bildung in der Kindertagesbetreuung um 100 Millionen Euro aufgestockt. Damit konnten wir rund 1000 neue Stellen in Kindertageseinrichtungen schaffen. Mit dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ wurden mit rund einer Milliarde Euro nicht nur zusätzliche Angebote für Kinder und Jugendliche im Bereich des Sports und der musikalischen sowie künstlerischen Bildung geschaffen, auch konnten Schülerinnen und Schüler durch eine weitere Milliarde Euro dabei unterstützt werden, Lernrückstände durch zusätzliche Angebote aufzuholen. Des Weiteren wurde ein Kinderfreizeitbonus von 100 Euro je Kind für bedürftige Familien und Familien mit kleinen Einkommen ausgegeben, die für Ferien-, Sport- und Freizeitaktivitäten eingesetzt werden können.
Ich hoffe, dass auch die neue Bundesregierung alle nötigen Mittel zur Verfügung stellt, um die Folgen der Pandemie für Kinder und Jugendliche abzumildern.
Mit freundlichen Grüßen
Astrid Damerow, MdB