
Die Einführung einer Meldepflicht lässt keinen Nutzen für den Schutz der Gesundheit für Bürger und Bürgerinnen in NRW erkennen und führt zu unnötiger Bürokratie. Das gilt sowohl für die namentliche Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG), wie auch für die anonymisierte Datenerhebung nach rheinland-pfälzischem und saarländischem Vorbild. (...)