
(...) ich habe dem neuen Rechtsrahmen für die Nutzung der Fracking-Technologie in Deutschland deshalb zugestimmt, weil ich zum einen die heimische Gewinnung von Energierohstoffen für notwendig halte, zum anderen ein neues Gesetz aufgrund der anstehenden Verlängerung der Aufsuchungskonzessionen für Erdgasförderunternehmen in diesem Sommer erforderlich war und weil letztlich neben den nun vereinbarten, strengeren Verbots-, Nutzungs- und Schadensersatzregeln auch maximal vier, wissenschaftlich begleitete Erprobungsmaßnahmen für das unkonventionelle Fracking theoretisch möglich sind, mit denen eine eigene, notwendige Faktengrundlage für eine Entscheidung im Jahr 2021 geschafft werden könnte. (...)