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Arnold Vaatz
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Frage von Peter M. •

Frage an Arnold Vaatz von Peter M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Vaatz,
leider muss ich mit Erschrecken feststellen, dass die CDU in letzter Zeit immer mehr auf den gläsernen Bürger zuarbeitet. Der Entwurf des "Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes" sollte als mahnendes Zeichen des Schrittes in die falsche Richtung gesehen werden.

Dieses Gesetz soll jedem Anbieter von Internetdiensten wie Google, Amazon oder StudiVZ das Recht geben, das Lese-, Schreib- und Suchverhalten seiner Besucher ohne Anlass aufzuzeichnen. Das ein Unternehmen solche Statistiken für sich selbst erstellen kann/sollte ist ja für mich noch im Rahmen des Möglichen .(Zur Erinnerung, man kann so Rückschlüsse auf unsere persönlichen Interessen, Lebenssituation und Schwächen ermöglichen, quasi einen gläsernen Menschen schaffen)

Das allerdings das Gesetz auch die Weitergabe der Surfprotokolle ohne richterliche Anordnung an Polizei, Bundeskriminalamt, Geheimdienste sowie an die Unterhaltungsindustrie ermöglicht, ALSO QUASI DEN VERKAUF MEINES LEBENS, ist kaum zu glauben. Dagegen ist die von Ihnen unterstützte Vorratsdatenspeicherung ein Witz. Will die CDU mir das ernsthaft wieder als Terrorismusbekämpfung verkaufen? Oder wird der Entwurf auch in der CDU als überarbeitungswürdig erachtet?

Meine Frage an sie ist deswegen:
Wie stehen sie dazu, dass dem Staat erlaubt wird, ähnlich der Stasi in der DDR, Persönlichkeitsprofile für JEDEN Bürger im Staat erstellen zu können, OHNE irgendwelche Aufsichtsbehörden wie höchste Gerichte?
Ihre Antwort dazu wird mein Wahlverhalten in Zukunft wohl stark beeinflussen, denn mit den Vorhaben des Herrn Schäuble bin ich genausowenig konform. Ich kann bloß hoffen er ist eine Ausnahme in der CDU.

Mit freundlichen Grüßen,
Peter Muschick

Link zum Gesetzestext (Der richtige Link zum Text auf bund.de ist nicht verfügbar)t:
http://www.computerundrecht.de/media/2009_B-Reg_Entwurf_G_zur_Staerkung_der_Sicherheit_in_Informationstechnik_des_Bundes_14.1..pdf

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Muschick,

vielen Dank für Ihre e-mail über abgeordnetenwatch.de zum Telemediengesetz.

Sie sollten nicht alles glauben, was Sie über diverse Medien erfahren. Durch subjektive bis falsche Behauptungen wird gezielt Panik geschürt, mit dem Ziel, die Politik von Bundesinnenminister Dr. Schäuble als „Stasi 2.0“ zu stigmatisieren. Im vorliegenden Fall geht es schlicht und einfach um eine bessere Behebung von Störungen technischer Einrichtungen. Für die tatsächlichen Opfer von Überwachungs- und Zersetzungsmethoden der DDR-Staatssicherheit sind diese leichtfertigen und immer wiederkehrenden Vergleiche zwischen den rechtsstaatlichen Methoden unserer Demokratie und den Unrechtsmethoden der SED-Diktatur nur schwer zu ertragen.

Die Änderung des Telemediengesetzes ist Teil des Gesetzentwurfs zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes, der vom Bundeskabinett am 14. Januar 2009 beschlossen wurde. Die erste Lesung im Parlament fand vergangene Woche statt.

Durch die Neuregelung im Telemediengesetz wurde eine aus der komplizierten Abgrenzung der Regelungen im Telemediengesetz und im Telekommunikationsgesetz folgende Rechtsunklarheit beseitigt: Diensteanbieter können in Zukunft Nutzungsdaten (so genannte Protokolldaten oder Logfiles) erheben und verwenden, falls dies zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen ihrer technischen Einrichtungen erforderlich ist.

Dies war nach § 100 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz bisher nur möglich, wenn es sich bei der für das Internetangebot verwendeten Technik zugleich um Dienstleistungen im Sinne des Telekommunikationsgesetzes handelte. Deshalb wird nun im Telemediengesetz eine entsprechende Regelung aufgenommen.

Nach beiden Bestimmungen dürfen aber nur die Daten erhoben und zu diesem Zweck verwendet werden, die ein Anbieter tatsächlich benötigt, um Hackerangriffe auf seine Internetseite zu erkennen und abzuwehren. Eine unbegrenzte oder anlassbezogene Speicherung oder eine Speicherung zu anderen Zwecken, z.B. zur Verfolgung von Urheberrechtsverstößen oder die Erstellung eines Surfprofils werden durch die vorgesehene Regelung im Telemediengesetz nicht ermöglicht. Auch werden für Polizei-, Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden keine neuen Befugnisse geschaffen.

Die Behauptung, aufgrund des Vorschlags der Bundesregierung könne jeder Anbieter von Internetdiensten (z.B. Google, Amazon oder StudiVZ) das Surfverhalten seiner Besucher ohne Anlass aufzeichnen, ist also falsch.

Mit freundlichen Grüßen
Arnold Vaatz