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Arnold Vaatz
CDU
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Frage von ralf m. •

Frage an Arnold Vaatz von ralf m. bezüglich Innere Sicherheit

Herr Vaatz,
Ein Ministergremium mit Kanzler welches Grundrechte massiv beschränkt ist im Grundgesetz nicht vorgesehen und somit ja nicht Konvorm mit aktuellem Grundgesetz.
Warum unternimmt die Fraktion CDU im Bundestag nichts, um dem selbstherrlichen Führungsstil von Frau Doktor Merkel (hier Entscheidungsfindung bzgl. anstehender Corona-Maßnahmen) Einhalt zu gebieten da sie meines Wissens gegen das INfektionsschutzgesetz gestimmt hatten?
Leider wird der Eindruck erweckt, als wäre Ihre Fraktion im Großen und Ganzen mit den ergriffenen Restriktionen einverstanden, trotz anstehender massenhafter Insolvenzen, und keine größere Kritik von Nöten, wenn mal wieder im Hinterzimmer bei Beratungen mit den Landesfürsten die Zügel angezogen werden.
Gibt es innerhalb der Fraktion Konsens zu den aufgeworfenen Fragen?

Holen Sie als Fraktion Fachwissen von außerhalb des Parlamentes ein- auch von Skeptikern/Kritikern der (mal wieder) alternativlosen Maßnahmen der Exekutive?

Portrait von Arnold Vaatz
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Moors,

ich gebe Ihnen Recht, dass seit der Feststellung „einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ des Deutschen Bundestages und der damit einhergehenden Übertragung weitreichender politischer Gestaltungsmacht auf die Exekutive eine neue Lage entstanden ist, die auch ich für verfassungsrechtlich bedenklich halte, weshalb ich dem 3. Bevölkerungsschutzgesetz nicht zugestimmt habe. In unserer parlamentarischen Demokratie gibt es eine Gestaltungspflicht des Gesetzgebers. Es ist nicht vorgesehen, dass ohne Parlamentsbeteiligung nur mit Rechtverordnungen der Verwaltung der politische Wille der Exekutive umgesetzt wird. Die pauschal übertragene Aufgabe der Corona-Bekämpfungspolitik an die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten mit ihren unterstellten Behörden hat zu fehlenden parlamentarischen Diskussionen, öffentlichen Abstimmungen und Auseinandersetzungen mit der Opposition geführt. Diese mangelnde Transparenz erleichtert die zum Teil völlig irrationale Kritik an der staatlichen Pandemiebekämpfung. Denn Verordnungen können begründungslos erlassen werden.

Ich glaube aber, dass es in Bezug auf die Grundrechtseinschränkungen keine große Rolle gespielt hätte, ob der Deutsche Bundestag oder eben die Runden der Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin die Entscheidungen getroffen hätten. Inhaltlich liegen die Regierungsfraktionen im Bundestag und die Staatskanzleien sowie das Kanzleramt recht nah beieinander. Deshalb gab es bislang keine, wie von Ihnen erhoffte, mehrheitsfähige Bestrebung seitens der Legislative, diese Übertragung an die Exekutive zurückzunehmen.

Ich glaube, dass die Chance bestanden hätte, bei einem öffentlichen Diskussionsprozess im Bundestag die Kritik, die Skepsis und Empörung über die Corona-Politik parlamentarisch einzubinden und zu verarbeiten und so mehr Akzeptanz für die Maßnahmen zu erreichen.

Mit freundlichem Gruß
Arnold Vaatz