Frage an Arnold Vaatz von Matthias Z.
Sehr geehrter Herr Vaatz,
im Rahmen des Konjunkturpakets wurde beschlossen, den Breitbandinternetzugang in ländlichen Gebieten kurzfristig auszubauen. Bis Ende nächsten Jahres sollen alle Bürger einen solchen Zugang bekommen können. Darüber hinaus soll bis Ende 2014 75% der Haushalte Zugang zu 50MBit – Anschlüssen bekommen. Das ist grundsätzlich eine gute Entscheidung. Realisiert werden sollen diese Zugänge allerdings per Funk im UHF – Bereich.
Nun ist es so, dass als Sekundärnutzer die Veranstaltungstechnik die Frequenzen des UHF-Bereichs ebenfalls benötigt, um z. B. Drahtlosmikrophone zu betreiben; dies im Einklang mit den Sendeanstalten. Nach den derzeit gültigen Verträgen sollte dies noch bis mindestens Ende 2015 möglich sein. Die kurzfristigen Entscheidungen der letzten Tage stellen diese Nutzung in Frage, da weder eine Sekundärnutzung mit der Internettechnik nach derzeitigem Stand der Technik, noch ein betriebssicheres Ausweichen auf andere Frequenzen möglich ist — entweder aus technischen Gründen, oder weil andere nutzbare Frequenzen schon belegt sind.
Nun gibt es auch in !!! DEINER STADT HIER !!! und vielen weiteren Orten des !!! DEINEM KREIS HIER !!! Veranstaltungen, die man sich mit verkabelten Mikrophonen wie in den 50er Jahren kaum vorstellen kann. Aber auch viele andere Bühnen, Fernsehsender und auch Sie als Politiker nutzen oft kabellose Mikrophone. Dies wäre nach den aktuellen Beschlüssen nicht mehr möglich und zulässig.
Wie soll in Ihren Augen aber die eher unsichtbare Anwendung der Veranstaltungstechnik, von der Sie als redender Politiker und wir alle bei Shows profitieren, in Zukunft realisiert werden?
Im Prinzip wird bei JEDER elektrisch verstärkten Veranstaltung heute drahtlostechnik eingesetzt, die von den Künstlern u.a. auch für viel Geld erworben werden mußte! Zur Zeit ist keine technische Alternative in Sicht, die das Problem lösen könnte!! Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichem Gruß- Matthias Zeller
Sehr geehrter Herr Zeller,
vielen Dank für Ihre e-mail zur Problematik von Frequenzüberschneidungen von Funkmikrofonen mit Mobilfunkdiensten zur Internetnutzung, die durch die Umsetzung des Konjunkturpaketes zukünftig entstehen können.
Das Bundeskabinett hat mit Beschluss vom 4. März 2009 über die Änderung der Verordnung zur Zuweisung von Frequenzen an Funkdienste (Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung) einen Teil der Breitbandstrategie umgesetzt. Der Bundesrat muss dieser Verordnung zustimmen. Mit der Verordnung wird u.a. der bisher dem Rundfunkdienst zugewiesene Frequenzbereich 790 – 862 MHz dem Mobilfunkdienst zugewiesen. Diese Zuweisung ermöglicht in einer zweiten Stufe die Vergabe von Frequenzen an Mobilfunkbetreiber. Ziel dieser Vergabe ist es, mobile Breitbandanschlüsse in ländlichen Gebieten bereitzustellen.
Die Frequenzteilbereiche 790 - 814 MHz sowie 838 - 862 MHz werden aktuell neben bevorrechtigten Nutzungen auch für Anwendungen der drahtlosen Produktionstechnik (Professional Wireless Microphone Systems (PWMS)) auf sekundärer Basis mit genutzt. Diese nachrangige Funkanwendung genießt keine Schutzansprüche auf störungsfreie Nutzung gegenüber den bevorrechtigten Nutzungen.
Die Bundesnetzagentur hat diesen Frequenzteilbereich im Rahmen eines Verwaltungsakts zur Nutzung für die Allgemeinheit den Anwendungen des PWMS zugeteilt (Allgemeinzuteilung; Verfügung Nr. 91, Amtsblatt vom 21. Dezember 2005). Die Allgemeinzuteilung ist befristet bis zum 31.12.2015, d.h. drahtlose Mikrofon-Technik kann auch weiterhin bis zum Ablauf dieses Datums genutzt werden. Jedoch ist eine Verlängerung der Allgemeinzuteilung aus rechtlichen und Gründen der Funkverträglichkeit nicht möglich. Demzufolge wird eine Verlagerung der Nutzung in alternative Frequenzbereiche unumgänglich. Die deutsche Frequenzverwaltung hat diesbezüglich bereits zielgerichtete Initiativen auf nationaler und europäischer Ebene eingeleitet, um schnellstmöglich die neuen Frequenzen für PWM-Systeme verfügbar machen zu können. Im Fokus dazu stehen aktuell neben der weiteren Mit-Nutzungsmöglichkeit des Frequenzbereiches 470 - 790 MHz auf der Basis von Einzelzuteilungen die Frequenzbereiche 1785 - 1800MHz/1805MHz sowie 1452 - 1479,5 MHz, die teilweise bereits verfügbar sind bzw. national und europaweit noch harmonisiert werden müssen. Entsprechende Aktivitäten dazu wurden bereits eingeleitet.
Abschließend lassen Sie mich noch darauf aufmerksam machen, dass im Hinblick auf die Frequenznutzungsbedingungen der drahtlosen Mikrofon-Anwendungen die bisherigen Regelungen der Allgemeinzuteilung selbstverständlich auch bis zu deren Ablauf weiter gelten. Danach sind bei gemeinschaftlicher Frequenznutzung an einem Ort gegenseitige Beeinträchtigungen nicht auszuschließen und hinzunehmen. Insbesondere kann ein Schutz vor Beeinträchtigungen durch andere bevorrechtigte Frequenznutzungen nicht gewährleistet werden.
Ich hoffe, mit dieser Stellungnahme Ihnen weitgehend geholfen zu haben, stehe jedoch für ergänzende Frage jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Arnold Vaatz