Frage an Arnold Vaatz von Peter K. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr stellvertretender Fraktionschef der CDU/CSU, sehr geehrter Herr Vaatz,
am 11.September dieses Jahres werden Sie sicher wieder irgendwo eine Ihrer bedeutenden Reden, aus Anlass der Grenzöffnung für die DDR Flüchtlinge in Ungarn 1989, halten.
Vielleicht werden Sie auch auf die Begrüßungsrede des damaligen Regierungssprechers Hans Klein für die ersten DDR Flüchtlinge in Passau eingehen.
Hans Klein, CDU, begrüßte die „Neuen Landsleute aus der DDR“ im Namen der damaligen Bundesregierung aus CDU/CSU und FDP recht herzlich. In seiner Rede erinnerte er daran, dass den Menschen als Botschafter der wahren Werte wie Glück, Zuversicht und Freiheit Dank gebührt.
Auch in Ihren Reden, sehr geehrter Herr Vaatz, haben diese Dinge Symbolcharakter.
Warum aber sehen sich nun diese mutigen Vorkämpfer für die Öffnung des Eisernen Vorhanges als die Verlierer der Deutschen Einheit?
Können Sie mir bitte erklären warum für Menschen, die vor dem Fall der Mauer am 9.11.1989 bereits Bundesbürger waren heute das RÜG seitens des BMAS/DRV angewendet wird?
Stimmen Sie mir zu, dass das RÜG für das Beitrittsgebiet und nicht für die Alt- Bundesrepublik Deutschland geschaffen wurde?
Bitte nennen Sie mir das Gesetz, wonach für Alt- Bundesbürger mit DDR- Erwerbsbiografie nicht mehr das FRG bei der Rentenberechnung Anwendung finden soll und wo, wann und von wem wurde das beschlossen? Im Bundestag war es nicht, das nur als kleine Hilfe.
Ich bedanke mich recht herzlich für eine ehrliche Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Kämpfe
Sehr geehrter Herr Kämpfe,
haben Sie vielen Dank für Ihre Mail. Zur Sachlage hat Ihnen Ihre zuständige Wahlkreisabgeordnete bereits geantwortet. Ergänzend übersende ich Ihnen die Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage zur Rentenberechnung für Übersiedler vom 11.06.2007.
Mit freundlichem Gruß
Arnold Vaatz