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Frage von Gundhardt L. •

Frage an Arnold Vaatz von Gundhardt L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Vaatz,

der Deutsche Bundestag hat beschlossen, dass die Mitglieder der ehemaligen Regierung von Lothar de Maiziere bald 650 € Ehrenpension bekommen sollen. Was sagen Sie als ehemaliger Bürgerrechtler und Mitglied des Bundestages für das Land Sachsen dazu ? Die letzten DDR-Minister waren 174 Tage im Amt. Halten Sie das für angemessen, gerechtfertigt und moralisch vertretbar ? Noch dazu, wo Sie, wo immer es möglich ist, über die erreichten Erfolge der Opferentschädigung sprechen. Opferentschädigung erhält jemand, der länger als 6 Monate politisch in der DDR in Haft war. Natürlich muss er bedürftig sein und die Bedürftigkeit auch nachweisen. Wenn er das kann, bekommt er nach Antragstellung und Prüfung 250 €. Glauben Sie, dass die ehemaligen DDR-Minister bei ihren üppigen Gehältern und üppigen Renten bedürftig sind ? Zu den Personen, die diese Ehrenpension bekommen sollen gehört auch der ehemalige Justizminister Kurt Wünsche. Er war so stasibelastet, dass er nach einem Medienbericht der Sendung KONTRASTE nach 4 Monaten 1990 zurückgetreten ist. Am 19.9.08 soll im Bundesrat über diese Ehrenpension entschieden werden. In der SUPERillu Nr. 6 vom 01.02.07 wurde auf Seite 18 und 19 ausführlich darüber berichtet. Ich habe in diesem Zusammenhang im abgeordnetenwatch am 23.03.07 eine Anfrage an Frau Dr. Merkel gestellt, nachzulesen unter http://abgeordnetenwatch.de/dr_angela_merkel-650-5897.html . Darin habe ich Frau Merkel sehr konkrete Fragen gestellt. Sie mit ihrer Biografie sollten auf alle Fragen eine Antwort haben. Was empfehlen Sie den Landtagsabgeordneten aus Sachsen, die am 19.09. darüber abstimmen müssen ? Ich bin Mitglied der Interessengemeinschaft ehemaliger DDR-Flüchtlinge und in diesem Zusammenhang haben wir Sie am 3.8 und am 13.8. persönblich angesprochen. Bei den Betroffenen handelt es sich um Menschen, die hundertausenfach auf Antwort warten. Vielen Dank für Ihre Bemühungen im voraus. Gundhardt Lässig

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Sehr geehrter Herr Lässig,

vielen Dank für Ihre Mail, die ich Ihnen gern beantworten möchte.

Der Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesministergesetzes sieht Regelungen zu einer Mindestabsicherung für die Mitglieder des letzten Ministerrates der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik vor, die aufgrund der ersten und gleichzeitig letzten freien Wahlen in ihr Amt kamen.

Ziel der seinerzeit gebildeten Regierung war es, die Einheit Deutschlands zügig und verantwortungsvoll zu verwirklichen. Ihre Arbeit steht für den demokratischen Neuanfang. Hieran haben alle Mitglieder dieser Regierung unabhängig von der Länge ihrer Amtszeit mitgewirkt.

Nach der von Bundestag beschlossenen Fassung erhalten die Mitglieder der letzten Regierung der ehemaligen DDR ein Ruhegehalt in Höhe von 5 vom Hundert des Amtsgehalts und des Ortszuschlags eines Bundesministers (für den Ministerpräsidenten bemessen an den Amtsbezügen der Bundeskanzlerin). Dies entspricht einem Ruhegehalt von ca. 650 Euro pro Monat (ca. 800 Euro für den ehemaligen Ministerpräsidenten).

Das Ruhegehalt wird nur auf Antrag gewährt. Der Antrag ist bei der zuständigen Behörde zu stellen, die das Vorliegen der Voraussetzungen prüft. Zu dieser Prüfung gehört auch der Ausschlussgrund des § 21 Abs. 3 Satz 6 BMinG, der lautet: "Die Sätze 1 bis 5 gelten nicht, wenn der Berechtigte oder derjenige, von dem er seine Berechtigung herleitet, gegen die Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit verstoßen oder in schwerwiegendem Maße die Stellung zum eigenen Vorteil oder Nachteil anderer missbraucht hat." Dies entspricht den Regelungen im Gesetz über die Aufhebung rechtsstaatsunwürdiger Verwaltungsentscheidungen im Beitrittsgebiet, im Gesetz über den Ausgleich beruflicher Benachteiligungen für Opfer politischer Verfolgung und im Gesetz über die Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen im Beitrittsgebiet. Zur Beurteilung dieser Tatbestandsvoraussetzungen kommt es auf die konkreten Umstände des Einzelfalles an.

Sollte Herr Wünsche einen entsprechenden Antrag stellen, wird die für die Festsetzung der Versorgung zuständige Behörde Ausschließungsgründe somit zu prüfen haben.

Anliegend übersende ich Ihnen einen Artikel aus der Leipziger Volkszeitung vom 20.09.2008 mit einem von mir zu diesem Thema gegebenen
Interview.

Mit freundlichem Gruß
Arnold Vaatz