Frage an Arnold Vaatz von Mark P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Vaatz,
Sie schreiben am 02.06.08, dass „Präzisierung des Strafrechtstatbestands der Gewaltverherrlichung“ notwendig war um sog. „Killerspiele“ zu verbieten.
Wie kommen Sie zu der Überzeugung, dass die Einführung neuer „Rechtsbegriffe“ dazu geeignet ist, den Jugendschutz zu verbessern?
Die FSK, die den Jugendmedienschutz in der Praxis „durchführt“ ist doch offensichtlich NICHT davon überzeugt, wie Sie deren Stellungnahme zum Gesetzesentwurf vom 09.04.08 entnehmen können! Darin heißt es u. a.:
- „Für eine weitere gesetzliche Ausdifferenzierung des bereits komplex
geregelten und - im europäischen Vergleich - sehr hohen Schutzniveaus sehen wir keinerlei Bedarf. Die Einführung eines weiteren unbestimmten Rechtsbegriffes der „Gewaltbeherrschtheit“ würde lediglich
ein zusätzliches auslegungsbedürftiges Kriterium schaffen. Zu größerer Bestimmtheit in der Prüfpraxis würde der Gesetzesvorschlag NICHT führen. So hat auch der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates angemerkt, dass die Einführung des vorgeschlagenen Begriffs zu Rechtsunsicherheit führen würde, weil er zu interpretationsfähig und subjektiv geprägt
sei.“
- „Angesichts der aktuellen Diskussion über Jugendliche, Gewalt und
Medien drängt sich der Eindruck auf, dass die geplanten Verschärfungen im Jugendschutzgesetz stärker POPULISTISCHEN Stimmungen als sachgerechten und wissenschaftlichen Erkenntnissen geschuldet sind...“
- „Es gibt in diesen Bereichen KEINERLEI BEDARF nach strengeren Regulierungen, im Gegenteil, bereits jetzt sind Sachverhalte von Doppel- und Überregulierung vorhanden.“
Finden Sie es nicht unlogisch, dass die Politiker trotz dieser eindeutigen Stellungnahme des „ausführenden Organs“ eine Gesetzesverschärfung beschlossen haben?
Über das Internet kann man weltweit – ohne Kontrollen - auf ALLE Filme und Spiele zugreifen. Welchen Sinn machen dann strengere Gesetze in Deutschland?
Fördern Sie durch diese populistischen Maßnahmen nicht sogar den illegalen Download?
Mit freundlichen Grüßen
Mark Padberg
Sehr geehrter Herr Padberg,
ich fand die Verschärfung des Jugendschutzgesetzes im Hinblick auf gewaltverherrlichende Computerspiele nicht populistisch sondern notwendig. Aufgrund mehrerer Änderungen ist seitdem der legale Zugang zu solchen Spielen nachweislich erschwert und beweist den Erfolg der Gesetzesänderung. Das die Folge dieser Verschärfung ein stärkerer illegaler Download sein kann, ändert nichts an der Pflicht des Staates, deutlich zu machen, dass Spiele, in denen auf eine realitätsnahe und häufig brutale Art und Weise das massenhafte Töten von Menschen simuliert wird, mit unserer Werteordnung nicht vereinbar sind.
Mit freundlichem Gruß
Arnold Vaatz