Frage an Arnold Vaatz von Hans Eberhard M. bezüglich Finanzen
Verschwendung von Steuergeldern > siehe Bund der Steuerzahler
Verehrter Herr Vaatz!
Erbitte Ihre Stellungnahme zu folgenden Themen:
Halbierung der Abgeorneten im Bundestag notwendig, > USA kommt mit rund 300 Abgeordneten im Kongress aus!
Beamtenpensionreform ist überfällig u. diese muß auf Rentennevau gebracht werden. 2/3 Mehrheit ist doch noch verfügbar im Bundestag! Aber man will auf die eigenen Pfründe nicht verzichten, denn ich habe niemals eine Antwort auf meine wiederholten Rückfragen von der CDU erhalten!
Arbeitgeberverband hat für die nächsten 2 Jahrzente, nur für die Beamten-Pensionen, einen Finanzbedarf von 1,2 Billionen € errechnet. Diese Regierung reagiert nicht u. die Kanzlerin mit Ministern fliegt heute zum Fußballspiel nach Wien!
(Amtseid wird laufend gebrochen: Schaden vom Volk abwenden!)
Diese Kanzlerlin, frühere aktive FDJ Führungskraft, spricht von Teilnahme für die Rentner am "Aufschwung" mit 1,1% Aufbesserung der Rente, eine glatte Unverschämtheit bei dieser Kostenentwicklung. Die Pensionäre haben 3% Zulage u. auch noch, wenn auch gekürzt, Weihnachtsgeld kassiert! Wo bleibt die Gerechtigkeit dieser "Regierung"?
Als alter "Wessi" war ich überzeugter CDU -Wähler.
Lesen Sie bitte einmal folgende Bücher:
Dialog mi der Kanzlerin > ISBN 978-3-8334-8739-2
Wem dient Merkel wirklich? > ISBN 3-924309-76-0
Gerne erwarte ich Ihre Antworten, auch stehe ich Ihnen zu einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.
Mit freudlichem Gruß,
H.E.Müller
Sehr geehrter Herr Müller,
der Deutsche Bundestag hat grundsätzlich 598 Abgeordnete. Diese Zahl kann durch Überhangmandate geringfügig abweichen. Diese Zahl ergibt sich durch die Anzahl der Wahlkreise in Deutschland, die einem Bevölkerungsschlüssel unterliegen. Sachsen wird aufgrund der Abwanderung und der schwachen Geburtenrate bei der Bundestagswahl im kommenden Jahr zum Beispiel einen Wahlkreis weniger besitzen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Gesetz zur Änderung des Wahl- und Abgeordnetenrechts.
Die Beamtenpensionen sind ebenfalls von Gesetzesänderungen betroffen. Maßgabe dabei ist, einen Gleichklang zwischen der Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beamtenpensionen zu erzielen. So sind beispielsweise das Renteneintrittsalter für Beamte sowie die Abschläge bei vorzeitigem Ruhestand angehoben worden. Weitere Reformen des Pensionsrechts sind unumgänglich und werden folgen.
Mit freundlichem Gruß
Arnold Vaatz